Freispruch bestätigt

Causa Häusle: Außer Spesen nichts gewesen

Vorarlberg
13.11.2021 06:30

Ziemlich genau zwei Jahre nach der Urteilsverkündung am Landesgericht Feldkirch hat nun auch der Oberste Gerichtshof (OGH) den Freispruch von Martin Bösch, den ehemalige Geschäftsführer der Firma Häusle in Lustenau, bestätigt. Die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Feldkirch ist regelrecht abgeschmettert worden. Die „Causa Häusle“ wurde somit endgültig deponiert.

Fast sechs Jahre ist es bereits her, da machte die „Causa Häusle“ landesweit Schlagzeilen: Von einem Umweltskandal erster Güte war die Rede, tonnenweise Müll sei auf dem Betriebsgelände in Lustenau illegal entsorgt worden, zudem hätte sich die Firma dadurch Steuern in Millionenhöhe erspart. Der Schuldige des Skandals war schnell ausgemacht - namentlich Martin Bösch, der damalige Geschäftsführer des Entsorgungsunternehmens. Beim Prozess fuhr die Staatsanwaltschaft dann schwere Geschütze auf: Der Aktenberg belief sich auf mehrere tausend Seiten, dazu noch etliche Expertengutachten. Mehr Show als Substanz: Denn rasch kristallisierte sich heraus, dass die Anklage auf sehr wackeligen Beinen stand, insbesondere die Vorwürfe gegen den Geschäftsführer fielen wie ein Kartenhaus in sich zusammen.

Zwar sind auf dem Häusle-Areal tatsächlich - illegalerweise - Abfallstoffe (diese sind mittlerweile ordentlich entsorgt, Schaden für die Umwelt ist keiner entstanden) verbuddelt worden, allerdings war den Geschäftsführern Martin Bösch und Wieland Hofer nicht einmal im Ansatz nachzuweisen, dass sie von Vorgängen gewusst, geschweige denn, diese angeordnet haben. Und so kam es, wie es kommen musste: Bösch und sechs weitere Angeklagte wurden in allen Punkten freigesprochen, zwei kamen mit einer Diversion davon, der einzige Schuldspruch fiel auf den ehemaligen interimistischen Betriebsleiter, der die Verantwortung dafür übernahm, dass während seiner Dienstzeit an zwei Standorten auf dem Häusle-Areal tonnenweise Batterien und kleine Flaschen vergraben wurden.

Dass die Staatsanwältin beim OGH Nichtigkeitsbeschwerde gegen den glatten Freispruch von Martin Bösch einlegte, kam für viele Prozessbeobachter durchaus überraschend. Weit weniger überraschend ist, dass das Höchstgericht gestern die Beschwerde abgeschmettert hat. Somit darf Bösch nun endgültig aufatmen. Für die Staatsanwaltschaft heißt es hingegen: Außer Spesen nichts gewesen.

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