In der ersten Instanz

Klage von Commerzialbank-Masseverwalter abgewiesen

Burgenland
12.11.2021 13:14

Die Amtshaftungsklage der Anwaltskanzlei Kosch & Partner als Masseverwalterin der Commerzialbank gegen die Republik ist nun in der ersten Instanz abgewiesen worden. Die Masseverwalterin hatte über 300 Millionen gefordert. Jetzt geht es in die Berufung.

Die Masseverwalterin hatte geklagt, weil die Finanzmarktaufsicht bei der Kontrolle der Bank versagt haben soll. Laut der Argumentation des Klägers hätte den Aufsichtsbehörden die Malversationen auffallen müssen. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat das Verfahren jetzt allerdings in erster Instanz für beendet erklärt.

Kein Schutz für Kunden und Bank
Die Begründung: Das Gericht ist der Ansicht, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Bankenaufsicht nur den Zweck hätten, den Kapitalmarkt zu schützen. Daher könnten weder die Bank noch deren Kunden oder sonst eine natürliche oder juristische Person Schadenersatz für das Versagen der Aufsichtsorgane der Republik fordern. „Diese Argumentation erscheint uns absurd. Die Bundesbehörden könnten dann schalten und walten, wie sie wollten“, kommentiert Masseverwalter Gerwald Holper.

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