Fall für den STRUMA

Duell in der 1. Landesklasse schlug hohe Wellen

Vorarlberg
12.11.2021 09:35

Das Spitzenduell RW Langen gegen den FC Schwarzenberg in der 1. Landesklasse Ende Oktober hatte für Turbulenzen gesorgt. Nicht nur wegen des 3:1-Sieges der Langener Underdogs den Tabellenersten Schwarzenberg, sondern wegen einer vermeintlichen Regelüberschreitung, die anschließend prompt beim STRUMA landete. 

Es war das Spitzenduell in der 1. Landesklasse, bei dem die Hausherren aus Langen mit 3:1 am Ende die Oberhand behielten. Der 14. Spieltag sollte allerdings noch nicht so schnell aus den Köpfen beider Teams verschwinden. Grund dafür war der Einsatz eines Langener Spielers aus der Kampfmannschaft als Assistenzschiedsrichter. Martin Kirchmann, der Rot gesperrt war, erklärte sich bereit den fehlenden Posten zu besetzen.

Engagement führte zu Einspruch
Der Einsatz von Kirchmann hat den Gästen allerdings gar nicht gefallen, da aus Sicht der Schwarzenberger ein Regelverstoß vorlag, den sie nach der Niederlage mit einem Einspruch bei der STRUMA anzeigten. Und das, obwohl gegen die Leistung als Assistenzschiedsrichter des gesperrten Spielers keine Beschwerden laut geworden waren. Die STRUMA lehnte den Einspruch jedoch schnell ab. Das Ergebnis des Ausschusses läge in der Roten Karte begründet, die der Spieler durch eine Tätlichkeit gegenüber eines anderen Spielers erworben habe, eines erklärt Hans Bertsch, Vorsitzender der STRUMA Vorarlberg. „Der Spieler Martin Kirchmann wurde nach dem Paragraf 99 (Anm.: Unkorrektes Verhalten gegenüber Spielern oder anderen Personen) verurteilt. Nur, wenn er unter dem Paragraf §100 (Anm.: Unkorrektes Verhalten gegenüber Spieloffiziellen) verurteilt worden wäre, hätte er nicht als Assistenzschiedsrichter eingesetzt werden dürfen. So ist es in der ÖFB-Rechtsordnung eindeutig festgelegt.“

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Der Spieler Martin Kirchmann wurde nach dem Paragraf 99 verurteilt. Nur, wenn er unter dem Paragraf 100 verurteilt worden wäre, hätte er nicht als Assistenzschiedsrichter eingesetzt werden dürfen. So ist es in der ÖFB-Rechtsordnung eindeutig festgelegt.

Hans Bertsch, Vorsitzender des STRUMA Vorarlberg

Damit war der Einsatz des gesperrten Spielers als Assistenzschiedsrichter kein Verstoß gegen das Regelwerk.

Dieser ganze Vorgang hat die Langener Vereinsführung, vor dem Hintergrund des bekannten Personalmangels im Schiedsrichterbereich so sehr überrascht und nachhaltig beschäftigt, dass der Verein am Mittwoch, ca. 10 Tage nach der Begegnung, eine Stellungnahme veröffentlichte. In dieser kritisiert der RW Langen vor allem die Intention des FC Schwarzenberg, sich allein durch Paragrafen einen Vorteil verschafft haben zu wollen. Der Verein hoffe unterdessen, dass der ausgelöste Prozess keine Schule macht.

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