Fall Cain

Staatsanwaltschaft gab zwei Gutachten in Auftrag

Vorarlberg
06.04.2011 11:31
Im Fall Cain hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Gerichtspsychiater Reinhard Haller werde als Sachverständiger die Zurechnungsfähigkeit des 26-jährigen Tatverdächtigen, der den dreijährigen Cain zu Tode geprügelt haben soll, und jene der Mutter des Buben untersuchen, so Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch.

Edgar Veith, Pflichtverteidiger des in U-Haft sitzenden Verdächtigen, hatte sich bereits vor der Bestellung Hallers gegen den renommierten Gerichtspsychiater ausgesprochen. Er werde Haller als Sachverständigen ablehnen, weil dieser sich bei einer Podiumsdiskussion öffentlich zu dem Fall geäußert habe. Seines Erachtens könne er daher im Gerichtsverfahren nicht als unabhängig auftreten, begründete Veith Mitte Februar seine Haltung.

Kind zu Tode geprügelt
Der dreijährige Cain war am 8. Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung tot aufgefunden worden, nachdem der 26-Jährige, der Lebensgefährte der Mutter, die Rettung alarmiert hatte. Das Kind soll von dem Mann zu Tode geprügelt worden sein. Der 26-Jährige, gegen den wegen Mordes ermittelt wird, sitzt in Untersuchungshaft. Gegen Cains Mutter, die zur Tatzeit bei der Arbeit war, sind Erhebungen wegen einer möglichen Verletzung ihrer Fürsorge- und Obhutpflichten im Gang.

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