Besuch eingeschränkt

2G in Krankenhäusern wird scharf kontrolliert

Burgenland
09.11.2021 11:58

2 G gilt auch für alle Patienten, Besucher und Begleitpersonen, welche ein Krankenhaus betreten wollen. Es gibt nur wenig Ausnahmen.

Der Zutritt ist grundsätzlich nur mehr mit 2 G-Nachweis möglich. Ausnahmen gibt es nur bei akuten Notfällen. Für alle gilt innerhalb der Spitäler FFP2-Maskenpflicht. Die Regelung trifft sowohl auf die Landeskrankenhäuser als auch auf das Spital der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt zu. Patienten mit Termin für eine Ambulanz oder stationäre Aufnahme, die nicht geimpft oder genesen sind, haben einen gültigen PCR-Test vorzulegen.

Notfalls mit PCR-Test
Ausnahmen gibt es auch bei Begleitpersonen von Akutpatienten, bei Geburten oder bei Verabschiedungssituationen. Für das Aufsuchen von Terminambulanzen kann man als Begleitperson notfalls einen negativen PCR-Test vorlegen.

Besuch nur eingeschränkt möglich
Die Besuchsmöglichkeiten bleiben weiterhin eingeschränkt: Pro Tag und Patient ist zu bestimmten Zeiten eine Stunde lang ein Besucher erlaubt. Es gilt 2G. Ausnahmen gibt es ebenfalls nur bei Geburten, Kindern und Jugendlichen sowie Palliativsituationen.

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