Bis 3600 Euro Strafe

2G-Regel: Harte Kontrollen in den nächsten Tagen

Österreich
08.11.2021 11:19

Landesweite 2G-Regeln schön und gut, doch wer soll sie kontrollieren? Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat am Montag erklärt, wie die aktuellen Vorgaben überwacht werden sollen - und dass der Kontrolldruck in den nächsten Tagen massiv steigen werde. 

Wer nicht geimpft oder genesen ist, hat seit heute ein sehr eingeschränktes Freizeitprogramm: Er oder sie darf nicht in ein Gasthaus, zu Konzerten, in ein Fitnessstudio oder zum Friseur. Wer gegen die neuen Regeln verstößt, zahlt 500 Euro, wenn er Gast ist, und bis zu 3600 Euro, wenn er der Betreiber ist. Doch werden die Regeln auch kontrolliert? 

Kontrolldruck wird steigen
Ja, sagte Innenminister Nehammer am Montagvormittag bei einer Pressekonferenz. „Die Polizei wird weiterhin die Behörden unterstützen - und wir werden es auf besondere Art und Weise machen.“ So soll der Kontrolldruck in den nächsten Tagen stark erhöht werden, und das Personal dazu massiv aufgestockt werden.

Wer fälscht, landet vor dem Richter
Neben den 4000 Polizisten im Streifendienst werden 800 Polizisten speziell für die Kontrolltätigkeiten abgestellt werden. Die Kontrollen sollen „umsichtig“ erfolgen und als „Partner der Bevölkerung“. Aber wer Zertifikate wie den Grünen Pass fälscht, müsse mit schweren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. 

„Muss damit rechnen, kontrolliert zu werden“
Die Kontrollen werden am Anfang schwerpunktmäßig erfolgen, aber: „Wer eine Gastwirtschaft oder einen Dienstleister besucht, muss damit rechnen, dass er kontrolliert wird“, so Nehammer. „Das ist jetzt leider notwendig geworden.“ Der private Bereich daheim bleibt aber Tabu. 

Das Innenministerium zieht dazu unter anderem jene Beamte heran, die bisher für die Ausreisekontrollen aus Hochinzidenz-Gebieten zuständig waren. Mit der neuen Verordnung gibt es keine innerösterreichischen Reisebeschränkungen mehr.

  • Eine Ausnahme von 2G gilt in Kranken- und Pflegeeinrichtungen für die Begleitung von Schwangeren bei der Geburt und Minderjährigen. Auch Palliativ- und Hospizbesuche bleiben ungeimpft erlaubt.
  • Am Arbeitsplatz gilt 3G mit einer Übergangsfrist ab 14. November. Das heißt etwa in der Gastronomie, dass Gäste geimpft oder genesen sein müssen, Mitarbeiter aber getestet arbeiten dürfen. Strengere Regeln am Arbeitsplatz gibt es bei Veranstaltungen, in der Nachtgastronomie oder sensiblen Bereichen wie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
  • Kinder bis zwölf Jahre sind von 2G grundsätzlich ausgenommen, weil es für sie noch keine reguläre Impfmöglichkeit gibt. Das Gleiche gilt für schulpflichtige Kinder bis 15 Jahre - sie können den Ninja-Pass als 2G-Nachweis vorlegen.
  • Der Einmalimpfstoff von Johnson & Johnson gilt nur mehr bis 2. Jänner als Nachweis, dann muss nachgeimpft werden.
  • Impfstoffe, die in der EU nicht zugelassen sind (z. B. Sputnik), werden nach wie vor nicht anerkannt, es gibt aber eine Erleichterung: Wer einen Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorlegt (durch Impfung oder Genesung), kann schon die Erstimpfung mit einem zugelassenen Impfstoff als 2-G-Nachweis vorweisen.
  • Ein Ende der Regeln ist in der Verordnung nicht festgeschrieben. Weiterhin können Länder die Maßnahmen verschärfen, dasselbe gilt für einzelne Betriebe bzw. Einrichtungen.
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