Probleme im Tourismus

WKO drängt auf Anerkennung von Sputnik und Co.

Österreich
04.11.2021 12:01

Die Wirtschaftskammer drängt darauf, in Österreich nicht zugelassene Impfstoffe wie Sputnik V aus Russland sowie Sinovac und Sinopharm aus China in Kombination mit einer dritten Dosis eines zugelassenen Impfstoffes anzuerkennen. Das Problem betreffe vor allem Mitarbeiter aus dem Ausland, sagte Siegfried Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der WKO, am Donnerstag.

„Diese Arbeitnehmer befinden sich in der Situation, dass sie zwar medizinisch als geimpft gelten, aber nicht in die nationalen Regularien ‘passen‘ und ihnen häufig die dritte Dosis verweigert wird“, so Menz. Auch im Tourismus gibt es viele mit Sputnik geimpfte Saisonkräfte, was die Betriebe vor Fragen stellt.

Testangebot ausbauen, dann 2,5G möglich
Menz bekräftigte auch die gemeinsame Position von Wirtschaftskammer und Gewerkschaft, zuerst die PCR-Testmöglichkeiten auszubauen, bevor 2,5G am Arbeitsplatz verordnet wird. Dazu brauche es auch an Wochenenden einen flächendeckenden kostenlosen Testzugang. Und: „Auch Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz nicht in Österreich haben, aber in österreichischen Industriebetrieben arbeiten und dort unverzichtbare Arbeit leisten, müssen einen leichten Zugang zur national gültigen PCR-Testung haben. Alles andere würde einen Lockdown für betroffene Betriebe bedeuten“, warnt Menz.

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Die Wintersaison hat gerade erst begonnen, unsere Betriebe sind nach dem Totalausfall im letzten Jahr auf erfolgreiche Monate angewiesen.

Siegfried Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der WKO

Skeptisch äußerten sich am Donnerstag auch die Wirtschaftskammersparte Tourismus. Für die Touristiker stellt schon 3G eine Herausforderung dar. „Die Wintersaison hat gerade erst begonnen, unsere Betriebe sind nach dem Totalausfall im letzten Jahr auf erfolgreiche Monate angewiesen“, so Robert Seeber, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft.

Arbeiten ohne gültiges Testergebnis?
Aus Seebers Sicht sollten Mitarbeiter, die sich einem PCR-Test unterziehen, arbeiten dürfen, während sie auf ihr Testergebnis warten. Auch sollten Mitarbeiter weiter arbeiten dürfen, wenn die Gültigkeit ihres Tests im Lauf des Arbeitstages abläuft.

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