Nicht rechtskräftig

Amtsgeheimnis verletzt? Freispruch für Pilnacek

Politik
03.11.2021 15:59

Grauzonen, wohin man blickt im Grauen Haus in Wien beim Prozess gegen den suspendierten Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek wegen Verrats eines Amtsgeheimnisses. Ist ein „Ja, das ist mir passiert“ so etwas wie ein Geständnis? Ist die Anklage überhaupt rechtskonform? Und wo sind die Grenzen von Journalismus?

Er galt als „graue Eminenz“ im Justizministerium - Christian Pilnacek (58), Sektionschef, suspendiert. Aber nicht wegen dieses Verfahrens. Das war ein „Zufallsfund“ nach der Beschlagnahme seines Handys wegen des vorgeworfenen Verrats einer Hausdurchsuchung. Pilnacek soll einer „Kurier“-Journalistin Ermittlungsinfos gegen eine „Presse“-Journalistin „gesteckt“ haben. Diese hatte einen objektiven Bericht eines OGH-Urteils gebracht, mit sanfter, aber doch Kritik an der WKStA.

„Die Tatwaffe war ein Handy“
Dort reagierte man über - und wollte von der Staatsanwaltschaft Wien eine Anklage gegen die „Presse“-Redakteurin wegen Verleumdung und übler Nachrede. Die StA schmetterte dies ab - zurecht, wie auch die nun anklagenden Staatsanwälte aus Innsbruck, Andreas Leo und Georg Schmid-Grimburg, erkannten. Nur - diese Entscheidung war noch nicht öffentlich bekannt, Pilnacek chattete aber mit der „Kurier“-Kollegin darüber. Es sei ihm „passiert“. Also Anklage. Für ihn. Aber - ist diese rechtskonform? „Natürlich“, sagen die Staatsanwälte: „Die Tatwaffe war ein Handy, ein Opfer die ,Presse’-Journalistin, die nicht befragt wurde, ob sie mit der Weitergabe ihres Falles einverstanden gewesen wäre.“

„Nein“, sagt naturgemäß Pilnacek-Anwalt Rüdiger Schender, „nicht jede Indiskretion, die vielleicht eine Dienstrechtsverletzung darstellt, ist strafrechtlich relevant.“ Und sieht das „Recht auf Öffentlichkeit“ durch diese Anklage gefährdet.

Redaktionsgeheimnis und die Pressefreiheit
Womit sich die rechtlichen Grauzonen weiter ausbreiten. Da wäre etwa das gesetzlich geschützte Redaktionsgeheimnis. Dies gilt wohl für Journalisten - aber darf es der Justiz-Sektionschef auch für sich in Anspruch nehmen und sich geschützt fühlen, wenn er mit Journalisten spricht? Richterin Julia Matiasch hakt da nach: „Haben Sie sich darüber Gedanken gemacht, dass durch Sie alles öffentlich wird?“ Er, immerhin einer der Spitzen-Juristen dieses Landes, tat es. Und fragte die „Kurier“-Journalistin, aber vielleicht auch ein wenig sich selbst, „was ich mit diesem Wissen machen soll“. Drängte aber gleichzeitig darauf, diese Information erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu verwenden. Und er hätte das Vorgehen der WKStA als „Anschlag auf die Pressefreiheit“ gesehen.

Die Staatsanwälte hielten es eher „als Insiderwissen, um der WKStA zu schaden“ - die Antikorruptions-Behörde und der angeschlagen wirkende Sektionschef sind nicht gerade beste Freunde.

Für die Richterin „spießt es sich.“ Zwar sei die Geheimnis-Weitergabe erfüllt, „aber umfangreiche Berichterstattung ist gang und gäbe, die Fähigkeit der Justiz, objektive Entscheidungen zu treffen, bleibt davon unberührt!“ Also Freispruch, nicht rechtskräftig. Die StA überlegt noch.

Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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