Nur noch sieben Tage

Steirer rüsten sich für 3G-Regel am Arbeitsplatz

Steiermark
25.10.2021 06:00

In sieben Tagen ist es soweit: Ab 1. November gilt in Österreich eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, das heißt, Arbeitnehmer müssen geimpft, genesen oder frisch getestet sein. Die konkrete Verordnung fehlt zwar noch immer, in der Steiermark rüstet man sich dennoch für die neue Ära. Die „Krone“ hat bei Interessensvertretern, Unternehmen und der Landesverwaltung nachgefragt.

Am Mittwoch wurde 3G am Arbeitsplatz von der Regierung verkündet. Seitdem gibt es bei der steirischen Arbeiterkammer viele Anfragen von Arbeitnehmern zu diesem Thema. „Die Menschen sind verunsichert und wissen nicht, welche Maßnahmen jetzt und in Zukunft gelten bzw. rechtlich zulässig sind“, meint Arbeitsrechtsexperte Karl Schneeberger. „Wir erhoffen uns klare und nachvollziehbare Regelungen.“

Aus seiner Sicht ein wichtiger Erfolg sei, dass die Corona-Tests vorerst weiter kostenlos bleiben: „Wir wollen nicht, dass durch etwaige Maßnahmen Menschen diskriminiert oder gegeneinander ausgespielt werden.“

Unternehmern gegen strenge Kontrollpflicht
Auch die steirische Wirtschaftskammer trägt die 3G-Regelung mit, auch wenn sie zu „gewissen Herausforderungen im betrieblichen Alltag führt“, sagt Direktor Karl-Heinz Dernoscheg. Er plädiert für eine „möglichst praxistaugliche Umsetzung“ - stichprobenartige Kontrollen, Aushänge oder mündliche Infos sollten reichen.

Auch Gernot Pagger, Geschäftsführer der Industriellenvereinigung, hofft auf keine „überspannte Kontrollpflicht und geringen bürokratischen Aufwand“ (beides verspricht die Regierung). In vielen Industriebetrieben sei die 3G-Regelung aber „bereits gelebte Praxis und Teil des Arbeitsalltags“.

Testmöglichkeiten direkt im Betrieb
Ein Beispiel ist die Energie Steiermark mit 1800 Mitarbeitern. Bei größeren internen Zusammenkünften und Veranstaltungen ist schon jetzt ein Nachweis erforderlich, berichtet Konzernsprecher Urs Harnik. Zudem bestehen Testmöglichkeiten im Haus und in Kooperation mit einer Apotheke. „Wir befürworten die neue Regelung, sie ist ein wichtiger Beitrag, um die Pandemie einzudämmen.“

Schon jetzt engere Vorgaben im Landesdienst
Keine großen Veränderungen stehen in der Landesverwaltung an, meint Landesamtsdirektorin Brigitte Scherz-Schaar im Gespräch mit der „Krone“: Schon jetzt gilt eine Maskenpflicht im persönlichen Kontakt mit Kollegen und Parteien, wenn kein 3G-Nachweis erbracht wird. Bei Veranstaltungen des Landes wird sogar nur ein PCR-Test für den Zutritt akzeptiert, ein Antigentest reicht nicht.

Derzeit wird laut Scherz-Schaar der Impfstatus der Mitarbeiter - alleine circa 4500 in der klassischen Verwaltung - abgefragt. Bis Ende Oktober soll das Ergebnis vorliegen. 

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