Noch während Neo-Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) die Landeshauptleute zu einer Beratung wegen der stark steigenden Corona-Neuinfektionen einlud - am Freitag soll es neue Gespräche geben -, wurde am Mittwoch die zuvor lang diskutierte 3G-Regelung am Arbeitsplatz beschlossen. Knackpunkt, wer von den Neuerungen betroffen sein wird, ist der mögliche „physische Kontakt“ zu anderen Menschen am Arbeitsplatz. Zur Durchsetzung sieht die Bundesregierung die Arbeitgeber in der Pflicht.
In Österreich gilt ab 1. November 2021 eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Dann müssen all jene, die am Arbeitsort physischen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können, einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit sich führen. Im Folgenden ein Überblick über die Detail-Regelungen.
Wo gilt „3G am Arbeitsplatz“?
Übergangsfrist
Kontrollen und Strafen
Maskenpflicht
Weiterhin verpflichtend ist der Mund-Nasen-Schutz zusätzlich zum 3G-Nachweis hingegen für Mitarbeiter in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern. Besuche in diesen Einrichtungen sind nur mit FFP2-Maske möglich - und zwar zusätzlich zum 3G-Nachweis.
Die FFP2-Pflicht gilt wie schon bisher auch für Kunden an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z.B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel).
In sonstigen Kundenbereichen (z.B. nicht lebensnotwendiger Handel, Reisebüros, Museen) müssen Kunden entweder einen 3G-Nachweis mitführen oder eine FFP2-Maske tragen.
Wie schon bisher keine Maskenpflicht besteht bei „3G-Settings“ (etwa in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben, beim Besuch von Theatern, Friseuren, Veranstaltungen).
Die Bundesländer oder einzelne Unternehmen können bei all diesen Punkten strengere Vorgaben machen.
Neben der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz bringt die dritte Covid-Maßnahmenverordnung auch strenge Regeln für den Wintertourismus. So müssen 15. November Besucher von Seilbahnbetrieben einen 3G-Nachweis erbringen. Für Gäste von Après-Ski-Betrieben gelten Regeln analog zur Nachtgastronomie. Weihnachtsmärkte dürfen stattfinden. Die Maßnahmen orientieren sich an dem mit den Ländern ausgearbeiteten Stufenplan, der sich an den Intensivkapazitäten orientiert (derzeit ist Stufe 1 in Kraft, die Belegung der Intensivstationen mit Corona-Patienten liegt bei elf Prozent).
Gastronomie und Beherbergung
Après-Ski
Seilbahnen
Advent- und Weihnachtsmärkte:
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