Aber üblicher Vorgang

Experte: Datenlösch-Verdacht „nachvollziehbar“

Politik
15.10.2021 11:35

Die SPÖ vermutet eine „große Löschaktion“ von E-Mails im Bundeskanzleramt in Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen gegen die ÖVP. Die Vermutung: Brisante Nachrichten sollten gelöscht und damit die Arbeit des künftigen U-Ausschusses behindert werden. Das Kanzleramt widerspricht, denn es gehe nicht um Löschungen, sondern Datensicherungen. Für den renommierten Verwaltungsrechtsexperten Peter Bußjäger ist aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs zu den bekannt gewordenen Vorwürfen und dem Einsetzen eines Ausschusses „nachvollziehbar“, dass die Opposition Verdacht schöpft. Grundsätzlich sei es aber gesetzlich klar geregelt, dass jede Behörde selbst die Entscheidung trifft, was aufbewahrt wird.

„Der Grundsatz ist, dass aufbewahrt werden soll, was von öffentlichem Interesse ist“, erklärte Bußjäger im Ö1-„Morgenjournal“. Das ist im Bundesarchivgesetz geregelt. Das gelte auch für E-Mails, die dann einem Akt zugeordnet werden müssten. Die Entscheidung, ob ein Akt aufbewahrt wird oder ins Staatsarchiv wandert, wenn er abgeschlossen ist, liege in der Eigenverantwortung der Behörde.

Experte: Nicht auszuschließen, dass Wichtiges gelöscht wird
Damit könne man nicht ausschließen, dass jemand etwas löscht, was wichtig gewesen wäre, stellte Bußjäger klar. Das Staatsarchiv könne nicht in die Dienststellen hineinschauen, sondern habe die Aufgabe, wichtige Verwaltungsakten zu sammeln, um staatliches Handeln transparent zu machen. Es sei auch nicht seine Aufgabe, alles aufzunehmen: „Das wäre eine digitale Rumpelkammer“, sagte der Verwaltungsjurist.

Grundsätzlich sei das geplante Vorgehen, wonach am 10. November die E-Mail-Postfächer der Bediensteten gelöscht werden sollten, nicht ungewöhnlich, so Bußjäger. Schließlich gehe es darum, dass die Technik nicht überlastet wird. Laut Kanzleramt geht es um eine Sicherheitsstrategie, die IT soll im Bundesrechenzentrum gebündelt werden. Dienstlich relevante Mails würden ohnehin aufbewahrt.

SPÖ warnte vor „großer Löschaktion“
Nachdem SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer die „große Löschaktion“ am Donnerstagvormittag thematisiert hatte, beschäftigte sich auch der Nationalrat damit. Krainer stellte eine Dringliche Anfrage an den Bundeskanzler, die in dessen Abwesenheit von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) beantwortet wurde. In den Antworten aus dem Kanzleramt wurden auch Vermutungen der SPÖ zurückgewiesen, wonach wenige Stunden vor der Hausdurchsuchung im Bundeskanzleramt ein Transportunternehmen Akten und Computer mitgenommen habe.

Zudem versuchten ÖVP und Grüne, den Vorwürfen mit einem nur von der Koalition angenommenen Entschließungsantrag den Wind aus den Segeln zu nehmen. In diesem wird die Bundesregierung aufgefordert, jedenfalls sicherzustellen, dass für die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollrechte, wie insbesondere den zuletzt eingesetzten ÖVP-Untersuchungsausschuss, die notwendigen Akten- und Datenbestände, etwa in Sicherungskopien, aufbewahrt werden.

Das genügte der SPÖ nicht: Der Antrag sei ungenau formuliert und löse das Problem nicht. So gebe es keine Angaben darin, wie lang die Löschung ausgesetzt werden solle. Die Forderung müsse sich zudem direkt an die Ministerien richten.

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