Kein Mordvorsatz:

Messerstich war nur eine „Notwehr-Überschreitung“

Salzburg
30.09.2021 19:00

Ein Wachmann (63) und ein Taxifahrer (48) gerieten im Salzburger Festspielbezirk aneinander: Beim Streit zückte der Security ein Taschenmesser, stach zu. Deshalb musste er sich dem Vorwurf des versuchten Mordes stellen. Er selbst räumte sein Fehlverhalten ein. Und das Gericht erkannte tatsächlich eine Notwehr-Situation. Der Angeklagte wurde letztlich „nur“ wegen einer fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Er erhielt eine Bewährungsstrafe.

Der Vorfall ereignete sich am 15. März 2021 unweit der Universitätsaula. Der unbescholtene Wachmann wollte den Taxifahrer (48) damals darauf hinweisen, dass er dort – mitten in der Salzburger Altstadt – nicht parken dürfe. Es folgte ein Streit. Der Taxler habe sich äußerst aggressiv verhalten, erzählte der Angeklagte den Geschworenen – tatsächlich ist das Opfer amtsbekannt. „Er ist sehr aufgebracht und sehr wütend aus dem Auto ausgestiegen. Ich habe gezittert. Da habe ich mein Taschenmesser raus geholt und gesagt, er möge sich entfernen“, so der Angeklagte.

Er wollte laut eigener Aussage den Mann nicht verletzen. Doch der Taxler habe ihn attackiert. Da sei das Messer „ungewollt und von ihm unbemerkt in den Bauch des Chauffeurs geraten.“ Danach ergriff der 63-Jährige die Flucht - entsorgte dabei auch die Tatwaffe.

Mordvorsatz einstimmig verneint
Einstimmig verneinten die Geschworenen einen Mordvorsatz. Vielmehr habe es sich um eine „Notwehr-Situation gehandelt, bei der Angeklagte übertrieben reagiert habe“, erklärte Anwalt Michael Hofer, der gemeinsam mit Kollegen Wolfgang Lang verteidigte. Aus diesem Grund setzte es letztlich einen Schuldspruch wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und sechs Monate bedingte Haft, nicht rechtskräftig. Der 63-Jährige wurde nach der Urteilsverkündung enthaftet.

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