78 Euro Strafe plus zehn Euro wegen Einspruch obendrauf! Wolf-Dieter M. (62) versteht die Welt nicht mehr: Er lud seinen Plug-in-Hybrid-Wagen bei der S-Bahn-Station Wien-Gersthof auf - und ein Parksheriff verpasste ihm einen Strafzettel dafür, obwohl der Standplatz als Ladestation eines Energie-Anbieters ausgewiesen ist.
Der selbstständige Wiener Umweltfreund schüttelt den Kopf: „Mein Fahrzeug ist ein Plug-In-Hybrid-Wagen, den ich bei der Ladestation bei Gersthof aufgeladen habe. Dann bekomme ich eine Strafanzeige wegen unerlaubten Parkens in einer Halte- und Parkverbotszone. Obwohl der Standplatz dort als Ladestation von einem Energie-Anbieter gekennzeichnet ist!“
Ich empfinde dies als willkürliche und schikanöse Vorgangsweise der Behörde gegen Autofahrer.
Wolf-Dieter M. (62)
Einspruch abgelehnt
Daraufhin beeinspruchte der Selbstständige den Strafzettel - doch überraschenderweise folgte eine Zurückweisung und nun kamen zur 78-Euro-Strafe noch zehn Euro obendrauf. Die Begründung der Behörde nun: „Die Ladezeit wurde überschritten, weil ein rotes Licht bei der Station geleuchtet hat!“ Dabei handelte es sich aber um einen technischen Defekt des Anbieters.
Wolf-Dieter M. (62) weiter: „Mir geht es nicht um die 88 Euro, sondern ums Prinzip. Ich empfinde dies als willkürliche und schikanöse Vorgangsweise der Behörde gegen Autofahrer, die bemüht sind, sich im Interesse des Klimaschutzes ökologisch zu verhalten!“
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