"Ich bitte alle Opfer in aller Form und aus tiefstem Herzen um Entschuldigung", so Abt Ambros. Die elf Verfahren richteten sich gegen drei Patres wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs sowie gegen acht weitere Personen - drei weltliche Lehrer und fünf Benediktiner - wegen des Vorwurfs seelischer und körperlicher Gewalt. Von den drei des sexuellen Missbrauchs Beschuldigten seien zwei über 75 Jahre sowie einer 57 Jahre alt.
Abt: "Verjährung nicht entscheidend"
Die Behörden untersuchten Vorwürfe, die entweder direkt von den Betroffenen, von den kirchlichen Kommissionen oder auch in einem Internet-Blog erhoben wurden. "Für uns ist die Verjährung allerdings nicht entscheidend", betonte der Abt. Die Einstellung von Strafverfahren sei "für eine Entschädigung und für die internen und eventuellen kirchenrechtlichen Konsequenzen nicht maßgeblich".
Alle Personen, gegen die Beschuldigungen erhoben wurden, haben heute keinen Kontakt mehr zu den Kindern, betonten die Benediktiner. Jene drei Patres, denen sexueller Missbrauch vorgeworfen wurde, seien von allen Funktionen enthoben. Kirchenrechtliche Konsequenzen seien vatikanischen Behörden vorbehalten, so Abt Ambros. Hierzu habe man alle relevanten Unterlagen nach Rom weitergeleitet.
Eine ganze Reihe von Maßnahmen und Projekten solle heute sicherstellen, dass Vorwürfe formuliert werden können und ihnen auch nachgegangen wird. So gibt es unter anderem seit 2002/2003 ein "Psychosoziales Netzwerk", das am Stift als eines der ersten Gymnasien in Oberösterreich eingerichtet worden sei: Es solle ein Klima des Vertrauens schaffen, in dem Probleme und Konflikte aufgearbeitet werden können.
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