Urteil im Mordprozess

Beide Töchter getötet: 20 Jahre Haft für Vater

Tirol
27.07.2021 11:44

Am Landesgericht Innsbruck musste sich am Dienstag ein 29-jähriger Tiroler wegen zweifachen Kindesmordes verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, Ende Dezember im Ötztaler Längenfeld (Bezirk Imst) seine beiden Töchter im Alter von neun Monaten und zwei Jahren erstickt und erwürgt zu haben. Beim Prozess bekannte sich der Angeklagte schuldig. Am späten Vormittag fällten die Geschworenen bereits ihr Urteil: 20 Jahre Haft - nicht rechtskräftig.

Es war eine unfassbare Tat, die kurz nach Weihnachten das ganze Land erschütterte. Der mittlerweile 29-jährige Tiroler soll am 28. Dezember seine beiden Töchter ermordet haben. Beim Prozess hat der Ötztaler auch keinen Hehl daraus gemacht und sich des zweifachen Mordes schuldig bekannt.

„Mord aus Liebe“
Die Tat habe er „minutiös geplant“, so der psychiatrische Sachverständige, der von einem „Mord aus Liebe“ sprach. Der Angeklagte habe unter einem „echten Burn-out“ gelitten.

„Beruflich und privat überfordert“
Der mutmaßliche Täter beging daraufhin Suizidversuche. Er überlebte und konnte erst am Tag darauf von den Ermittlern des Landeskriminalamtes einvernommen werden. Bereits bei den damaligen Befragungen zeigte sich der Einheimische umfassend geständig. Als Gründe gab er damals berufliche und private Überforderung an.

„Mit Kindern im Himmel spielen“
Dieser Zustand „extremer psychischer Erschöpfung und Ermüdung“ habe letztlich zu Suizidgedanken geführt. Seine beiden Töchter im Alter von neun Monaten und zweieinhalb Jahren sollten mit ihm sterben, weil er seine Frau nicht mit einer „Doppelbelastung“ zurücklassen wollte, zitierte der Staatsanwalt im Eingangsplädoyer den Angeklagten. Er habe „Zeit mit den Kindern im Himmel verbringen“ und dort „ohne Druck und ohne Belastung mit ihnen spielen wollen“.

Zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig
Der 29-Jährige habe den 28. Dezember bewusst als den Tag auserkoren, an dem alle drei sterben sollten. Über die Weihnachtsfeiertage hätten Verwandte noch die Gelegenheit gehabt, die beiden Mädchen zu sehen. Eine Tat aus Affekt könne deshalb ausgeschlossen werden, so der Staatsanwalt. Der zweifache Vater sei zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen, attestierte der psychiatrische Gutachter. Allerdings, so die Verteidigung im Anfangsplädoyer, habe ein „massiver Überforderungszustand“ vorgelegen.

„Bemerkenswert“ und für ihn ein „besonderer Milderungsgrund“ sei nicht nur die Tatsache, dass der 29-Jährige bis zum Tatzeitpunkt unbescholten war, sondern auch die Einvernahmen der Zeugen und Bekannten, im Zuge derer „kein böses Wort“ gegen den Angeklagten gefallen sei.

Mama war zur Tatzeit arbeiten
Die Mutter war zum Tatzeitpunkt arbeiten. Die kleinen Mädchen waren schließlich von Polizisten leblos in ihren Kinderzimmern des Einfamilienhauses in Längenfeld gefunden worden, der alarmierte Notarzt konnte nur mehr den Tod der beiden feststellen. Der Angeklagte gab an, seine beiden Mädchen nach dem gemeinsamen Frühstück mit einem Kopfpolster erstickt und erwürgt zu haben. Diese Angaben wurden vom Gerichtsmediziner bestätigt. Nach dem Tod der Mädchen habe der Vater drei Suizidversuche überlebt.

Am späten Dienstagvormittag fällten die Geschworenen nach interner Beratung ihr Urteil. Der 29-Jährige muss 20 Jahre hinter Gitter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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