„Ungleichbehandlung“

Nachtgastro-Verschärfungen: Ausnahme für Zeltfeste

Politik
21.07.2021 15:35

Am Donnerstag werden Lockerungen beschlossen, gleichzeitig berät die Corona-Taskforce über Verschärfungen. Im Vorfeld wurde eine Verordnung erlassen, die die neuen Regeln in der Nachtgastronomie klarstellt: Auf Zeltfesten gilt im Gegensatz zu Diskotheken und Clubs nicht die 2-G-Regel (Impfung oder PCR-Test muss nachgewiesen werden). Das heißt, auch Genesene und Antigen-Getestete dürfen im Zelt feiern.

Vorgesehen ist, dass die 2-G-Regel ab Donnerstag in „Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist“, gilt. Mit der vorliegenden Verordnung wird geregelt, dass sogenannte „Zusammenkünfte“, zu denen eben Zeltfeste gehören, nicht unter diese Kategorie fallen.

Hier bestehe ohnehin eine behördliche Bewilligungspflicht, die Bezirksverwaltungsbehörden könnten daher auf die jeweils aktuelle regionale Corona-Lage Rücksicht nehmen, heißt es in der rechtlichen Begründung.

Nachtgastro-Sprecher sieht „Ungleichbehandlung“
Wegen dieser Ausnahme erwägt die Nachtgastronomie jetzt, wegen der „nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung“ rechtliche Schritte. Möglich wäre der Gang zum Verfassungsgerichtshof oder eine Klage bei einem Oberlandesgericht, erklärte ihr Sprecher Stefan Ratzenberger den „Oberösterreichischen Nachrichten“.

Abhängig machen will die Branche die Entscheidung auch von einer Großveranstaltung in Oberösterreich: Das Hollerbergfest in Auberg beginnt am Freitag, es gilt die 3-G-Regel. „Wir werden das genau beobachten, wenn da tausende Menschen zusammenkommen“, sagte Ratzenberger.

Ab Donnerstag Maskenlockerungen in acht Bundesländern
Neben der Verschärfung in der Nachtgastronomie wird am Donnerstag auch eine Lockerung vollzogen. Denn die Masken im Handel, in Museen und Bibliotheken gehören in acht Bundesländern der Vergangenheit an - Ausnahmen gelten etwa für Supermärkte oder Apotheken. Nur in Wien, das angesichts der steigenden Zahlen auf einen vorsichtigeren Kurs setzt, muss weiter ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das gilt sogar wieder in Kinos und Theatern. Eine entsprechende Verordnung wurde am Mittwochabend veröffentlicht (siehe unten).

Gesundheitsministerium will Testpflicht für Reiserückkehrer
Nicht ganz auszuschließen ist, dass demnächst überall wieder strengere Regeln gelten. Denn am Donnerstag tritt die Taskforce bestehend aus Vertretern diverser Ministerien und des Bundesländer-Vorsitzlandes Tirol zusammen. Speziell das Gesundheitsministerium unter Wolfgang Mückstein (Grüne) drängt darauf, Reiserückkehrern einen PCR-Test vorzuschreiben. Denn deren Anteil bei den Infektionen ist im Steigen begriffen ist.

Das Treffen findet wie jenes in der Vorwoche, das die Verschärfungen in der Nacht-Gastronomie zur Folge hatte, auf Beamten-Ebene statt. Ob es zu Ergebnissen kommt, ist noch nicht absehbar.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele