"Halten und Parken verboten, ausgenommen fünf Einsatzfahrzeuge" – vom Landeskommandanten persönlich beantragt, vom Magistrat Eisenstadt ohne Umschweife genehmigt, prangt dieses Verkehrsschild seit fast zwei Jahren vor der Polizeizentrale in der Neusiedler Straße 84. Streng genommen macht die Tafel aber jeden Lenker eines Dienstwagens, der dort abgestellt wird, zum "Parksünder".
Wo kein Kläger, da kein Richter
Denn laut Paragraph 2 der Straßenverkehrsordnung gelten auch Polizeiautos nur dann als Einsatzfahrzeuge, wenn diese entweder das Blaulicht oder das Folgetonhorn eingeschaltet haben. "Das passiert natürlich nicht. Kein Beamter darf ohne triftigen Grund die Warnzeichen an seinem Dienstwagen aktivieren", so die amtliche Erklärung. Die uniformierten "Falschparker" haben freilich keine Strafzettel zu befürchten. Denn wo kein Kläger, da kein Richter.
von Karl Grammer, Kronen Zeitung
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