Erlass von Zadic

Staatsanwaltschaften: Berichtspflichten verringert

Politik
29.06.2021 12:33

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verringert mit einem Erlass die Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand reduziert und die Anklagebehörden entlastet werden, hieß es in einer Stellungnahme am Dienstag. In Kraft tritt er mit 1. August. Über den Sommer werde zudem das Staatsanwaltschaftsgesetz überarbeitet.

Ihr sei es ein „zentrales politisches Anliegen“, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften zu stärken, betonte die Justizministerin. Durch den Erlass würden zusätzliche Kapazitäten für die eigentliche Ermittlungstätigkeit frei. Mit der im Sommer angestrebten Überarbeitung des Staatsanwaltschaftsgesetzes sollen dann generell Berichte über bedeutende Verfahrensschritte entfallen, was zu weiterer Entlastung der Staatsanwaltschaft führen soll, so Zadic.

Über die Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften war zuletzt eine Diskussion im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgekommen. Im Ibiza-Untersuchungs-Ausschuss hatten verschiedene Vertreter der WKStA über die überbordenden Berichtspflichten geklagt, insbesondere über die Drei-Tages-Berichtspflicht der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien. Die entsprechende Weisung wurde daraufhin von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) zurückgenommen, als er Zadic während ihrer Babypause vertreten hatte.

Zadic: „Zentrale Verbesserungen“
Im neuen Berichtspflichtenerlass, der grundsätzlich regelt, was die Staatsanwaltschaften an die Oberstaatsanwaltschaften und diese wiederum an das Justizministerium berichten müssen, sind laut Zadic „zentrale Verbesserungen“ enthalten. Etwa entfällt die Informationsberichtspflicht bei „offenkundig anzunehmenden Informationsinteresse der Oberinstanzen“, also beispielsweise bei Strafverfahren gegen Personen des öffentlichen Lebens bei Straftaten ohne Bezug zu ihrer beruflichen Tätigkeit.

Ebenso erübrigen sich künftig Berichte über die Anmeldung von Rechtsmitteln oder bezüglich Strafverfahren gegen bestimmte Berufsgruppen (Notare) und bei bestimmten Delikten wie Verhetzung. Auch die Berichte über „bedeutende Verfahrensschritte“ sei reduziert worden. In Zukunft soll nur noch bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen berichtet werden, hieß es.

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