Die EU ermöglicht nach dem Brexit weiter den Austausch personenbezogener Daten mit Großbritannien. Informationen könnten „ungehindert“ ausgetauscht werden, da London de facto die EU-Regeln für den Datenschutz übernommen habe, teilte die EU-Kommission am Montag mit. Dies erstreckt sich auch auf Daten, die im Rahmen der Strafverfolgung nötig sind. Ausgenommen ist allerdings eine Datenübermittlung, die für die Einwanderungskontrolle in Großbritannien vorgesehen ist.
Der Austausch sei „wichtig für reibungslosen Handel und eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung“, erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders. „Nach monatelanger sorgfältiger Prüfung“ könnten die Bürgerinnen und Bürger nun sicher sein, „dass ihre personenbezogenen Daten bei Übermittlungen in das Vereinigte Königreich geschützt sind“.
Bisher galt eine Übergangsphase für den Datenaustausch nach dem Brexit, die aber Ende Juni ausgelaufen wäre. Die EU fasste nun zwei sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse, um die Datenübermittlung längerfristig zu ermöglichen.
Zugriff nur nach Richterspruch
Die Behörde verwies darauf, dass Großbritannien die in der EU geltenden Datenschutzbestimmungen „vollumfänglich in sein heutiges, seit dem Brexit geltendes Rechtssystem übernommen“ habe. Beim Zugriff durch Geheimdienste sei damit „die vorherige Genehmigung durch ein unabhängiges Rechtsorgan“ nötig.
Die Regelung gilt vorerst für vier Jahre und wird dann neu geprüft. Bei Abweichungen Londons vom bisherigen Datenschutz könne die EU zudem „zu jeder Zeit, die Entscheidung aussetzen, beenden oder nachbessern“, sagte ein Sprecher.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).