Aussage gegen Aussage am Landesgericht Eisenstadt: Der Schöffensenat glaubt dem Mädchen, das ab dem zwölften Lebensjahr vom Stiefvater sexuell missbraucht war. Der 39-Jährige wird zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Auf eine Krücke gestützt, humpelt der Mann aus der U-Haft-Zelle zum Prozess am Landesgericht Eisenstadt. Was ihm denn fehle, will die Vorsitzende des Schöffensenats wissen. „Ich habe Depressionen und Panikattacken“, sagt der gebürtige Afghane, der österreichischer Staatsbürger ist und im Nordburgenland lebt. Anfangs ist sein Deutsch akzentfrei. Fehlerlos. Im Verlauf des Verfahrens wird es nach jeder Frage zunehmend holpriger. Der 39-Jährige redet sich schließlich auf „sprachliche Missverständnisse“ aus.
Nicht ohne Gegenleistung
Zwei Jahre lang, beginnend ab deren zwölften Lebensjahr, soll er die Tochter seiner Lebensgefährtin mindestens 20 Mal sexuell missbraucht haben. „Wenn ich zum Beispiel Handyverbot hatte, hat er mir versprochen, dass er es mit dem Code freischaltet“, sagt das Mädchen. „Dafür wollte er aber eine Gegenleistung.“
Angst vor dem Familienrat?
Der Angeklagte schüttelt den Kopf. „Ich habe nichts gemacht.“ Er spricht von einer strengen Mutter, die dem Kind verboten habe, sich mit Burschen zu treffen. „Sie hat es trotzdem getan und sich mir anvertraut, weil sie ja sonst niemanden zum Reden hatte.“ In Wien habe sie mit einem jungen Mann Sex gehabt. „Davon habe ich meine Lebensgefährtin in Kenntnis gesetzt. Sie wollte einen Familienrat einberufen, der entscheiden hätte sollen, wie man weiter mit dem Mädchen umgeht.“
„Vielleicht wollte sie sich rächen“
Vermutlich sei dies der Stieftochter peinlich gewesen, sagt der Mann. „Und vielleicht hat sie sich geärgert, dass ich das weitererzählt habe. Dann hat sie diese absurde Geschichte konstruiert, um sich an mir zu rächen.“
Onkel aus Saal geworfen
Nun springt ein Kerl auf im Gerichtssaal. Er schreit: „Ich ertrage das alles nicht. Ich bin der Onkel. Die Mutter war immer arbeiten, während er sie missbraucht hat.“ Man wirft ihn raus.
Nach dem Urteil – fünf Jahre unbedingte Haft – schnappt sich der Angeklagte seine Krücke und humpelt schnurstracks in die Berufung.
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