05.06.2021 13:28 |

Kurz-Ermittlungen

Kogler: „Verurteilter Kanzler nicht vorstellbar“

Vor drei Wochen hat Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), der aufgrund einer mutmaßlichen Falschaussage von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Beschuldigter geführt wird, einen Rücktritt dezidiert ausgeschlossen. In der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“ sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) nun am Samstag dazu: „Ein verurteilter Kanzler ist nicht vorstellbar.“

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Befragt, ob Kurz abdanken müsse, wenn die Ermittlungen gegen ihn in einer Anklage münden, erklärte Kogler, man solle die Justiz ihre Arbeit machen lassen. Dann werde man sehen, ob es zu einem Strafantrag komme oder nicht. Sollte es allerdings zu einer Verurteilung kommen, „dann sind wir schon in anderen Regionen der Beeinträchtigung der Amtsfähigkeit“, so der Vizekanzler: „Da würde ich meinen, dass sich das nicht ausgehen wird. Also ein verurteilter Bundeskanzler ist tatsächlich nicht vorstellbar.“

Streit um mutmaßliche Falschaussage von Kurz
Kurz und sein Kabinettschef Bernhard Bonelli sollen den U-Ausschuss falsch über Vorgänge rund um die Bestellung des ÖBAG-Aufsichtsrates informiert haben. Beide haben vor dem U-Ausschuss erklärt, dass sie in ebendiese Bestellung nicht eingebunden gewesen seien. Dabei hätten sich Kurz und Bonelli aber widersprochen und auch die aufgetauchten Chats von ÖBAG-Chef Thomas Schmid ließen Zweifel laut werden, weshalb die NEOS eine Anzeige eingebracht haben.

Verurteilung gilt derzeit als unwahrscheinlich
Eine Verurteilung des Kanzlers gilt derzeit als unwahrscheinlich. Kurz müsste nachgewiesen werden, vor dem Ausschuss vorsätzlich gelogen zu haben. Parteigeplänkel könnten die Ermittlungen ebenfalls trüben.

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