Länder gegen Bund?

„Es gab Tod und Krankheit durch Systemversagen“

Coronavirus
04.06.2021 14:10

„Bessere Steuerung im Föderalismus hätte ab Herbst 2020 öfter Krankheit und Tod verhindert.“ Das sind klare Worte, die ein Bericht der Austrian Health Academy zur Frage der Bundesländer im Gesundheitswesen findet. Aber wo hat es genau gehakt in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern - und mit welchen Konsequenzen? Das erklären der Jurist und Universitätsprofessor Peter Bußjäger sowie die Gesundheitsökonomin Maria Hofmarcher-Holzhacker im Gespräch mit Damita Pressl diese Woche bei „Moment Mal“.

Schnell wird klar: Viele Schwierigkeiten in der Koordination zwischen Bund und Ländern sind in der Krise aufgrund mangelnder Kommunikation entstanden. Unser Gesundheitssystem ist komplex: Es gibt eine „Generalkompetenz des Bundes“, erklärt Bußjäger, mit einigen Ausnahmen, darunter das Spitalswesen. Das heißt: Die Bundesregierung macht die Regeln. Die Bundesländer hingegen führen aus und vollziehen. Dazu kommen Krankenversicherungsträger, die die Spitäler mitfinanzieren.

Kommunikation mangelhaft
Wo so viele Stellen ihre Finger im Spiel haben, braucht es natürlich Abstimmung. Dafür gäbe es etwa die Bundesgesundheitskommission. „Es hätte keinen besseren Zeitpunkt gegeben, um die Bundesgesundheitskommission einzuberufen“, sagt Hofmarcher, denn das Gremium sei genau dafür geschaffen worden. „Das wurde überhaupt nicht gemacht und das zeigt die Wichtigkeit, die man diesen Kooperationsinstrumenten im Alltag zumisst.“

Bußjäger sieht die Zuständigkeit der Bundesgesundheitskommission eher bei den großen, strategischen Fragen als bei der direkten Pandemiebekämpfung, räumt aber ein: „Die Abstimmung insgesamt hätte besser sein können und müssen.“ Und nicht nur die Akteure im gesundheitlichen Bereich hätten sich nicht abgestimmt, so Hofmarcher: „Österreich war sehr schlecht auf Krisen vorbereitet, insbesondere in der Kooperation zwischen Gesundheits- und Sicherheitsbehörden. Das ist eine Wüste, die befüllt werden muss.“

Contact Tracing brach zusammen
So passierten Fehler. Das Contact Tracing etwa, erklärt Hofmarcher, sei zwischen Mitte November 2020 und Jahresbeginn völlig zusammengebrochen. „Die Länder haben sich gedacht: ‚Da haben wir ja jemanden in den Bezirksverwaltungs- oder Gesundheitsbehörden, die sind vielleicht noch nicht ganz ausgelastet, die sollen ein bisschen Contact Tracing machen.‘ Ich glaube, man hat einfach unterschätzt, wie bedeutsam es ist, hier eine neue Verwaltungseinheit zu schaffen. Das haben die Länder unterschätzt und haben nicht genug Personal rekrutiert und geschult, und den Sommer im wahrsten Sinne des Wortes verschwitzt.“ Hofmarcher führt fort: „Das finde ich wirklich tragisch. Wenn das geklappt hätte, hätte einige Krankheit und Tod verhindert werden können. Hier ist Tod und Krankheit passiert durch Systemversagen.“

Dennoch, betont Bußjäger, dürfe man nicht alles auf die Länder schieben: „Auch der Bund ist nicht aus der Verantwortung zu nehmen. Er hat das Aufsichtsrecht und die Aufsichtspflicht und letztlich auch die Verantwortung, durchzugreifen, wenn etwas zu locker durchgeführt wird.“ Das Argument, der Bund könne sich realpolitisch nicht gegen die Landeshauptleute durchsetzen, lässt der Jurist nicht gelten: Rechtlich sei nämlich klar, dass die Landeshauptleute Weisungsempfänger der zuständigen Ministerien sind. „Wir haben keinen einzigen Fall gehabt, wo ein Landeshauptmann oder eine Landeshauptfrau gesagt hätte, sie befolgen angeordnete Maßnahmen nicht. Das hätte man ja darauf ankommen lassen können, ob das wirklich jemand tut.“

Mangelhafte Kommunikation und der Zusammenbruch des Contact Tracings waren letztlich mit ein Grund für die wiederholten Lockdowns im Winter, und die damit einhergehende Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte. Muss der Staat also Schadenersatz leisten, wenn aufgrund des eigenen Versagens Bürgerrechte stärker eingeschränkt werden oder ein höherer menschlicher Preis gezahlt wird, als nötig? „Den Musterprozess Ischgl haben wir vor der Haustür“, sagt Bußjäger, dort werde man sehen, was passiert. Sollte die Republik sich vergleichen, würden wir nicht viel erfahren, aber „wenn sich das durch die Instanzen zieht, werden wir sehr viel darüber erfahren, wie weit Haftung für Fehlverhalten reicht.“ Grundsätzlich, erklärt er, müsse der Staat für das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten seiner Organe geradestehen; in der Praxis hält er aber Konsequenzen für unwahrscheinlich: „Das beim Contact Tracing letzten Endes nachzuverfolgen, wird schwierig sein.“

Es wäre besser gegangen, da sind sich Bußjäger und Hofmarcher einig. Fehler „hätte es in jedem einheitsstaatlichen Modell auch gegeben“, gibt Bußjäger zu bedenken, aber nun, auch da herrscht Einigkeit, brauche es lückenlose Aufklärung.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele