Acht Jahre soll Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen des Buwog-Skandals ins Gefängnis. Das nicht rechtskräftige Urteil betrifft Kärnten insoweit, als dass parallel ein Schadenersatzverfahren der Creditanstalt mit Milliardenforderungen (!) gegen Bund und Land läuft. Für Kärnten gab es hier einen ersten Etappensieg.
Die Ansprüche der CA Immo stützen sich auf mutmaßliche Malversationen beim Verkauf der Anteile des Bundes an den Bundeswohnbaugesellschaften anno 2004. Bekanntlich soll der Kaufpreis an ein „Österreich-Konsortium“ verraten worden sein, wodurch die CA nicht zum Zug kam. Sie klagt unter anderem wegen des Bruchs des Amtsgeheimnisses und fordert von Republik und Land Kärnten 1,9 Milliarden Euro.
Kärnten wird deshalb herangezogen, weil die Immofirma auch hier den Bruch des Amtsgeheimnisses vermutet - der damalige Landeshauptmann Jörg Haider war beim Verkauf der ESG-Wohnungen in Villach in den Buwog-Deal eingebunden. Mit dieser Klage hat sich nun überraschend schnell der Oberste Gerichtshof beschäftigt (der ja auch über das Grasser-Urteil im Strafverfahren entscheiden muss): „Die Klage wurde zu Recht zurückgewiesen“, heißt es in dem Urteil, das der „Krone“ vorliegt.
Denn: Es existiert eine bisher nicht bekannte Schiedsgerichtsvereinbarung. Ein „normales“ Gericht sei nicht zuständig; will die CA Immo Ansprüche aus dem Bieterverfahren gegen Kärnten durchsetzen, müsste sie sich also an ein Schiedsgericht wenden. Für Kärnten bedeutet diese Klagsabweisung einen ersten Sieg in der teuren Auseinandersetzung - die Prozessgebühren sind ja enorm; derzeit muss die CA bezahlen, Kärnten hat rund 50.000 Euro Kosten zugesprochen bekommen.
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