Reh & Co.

Neues Urteil: Schadenersatz bei Wildunfällen

Kärnten
06.05.2021 10:37

Dieses Urteil sorgt für Wirbel: Wer in Hinkunft auf der Straße mit Hirschen, Rehen oder anderen Wildtieren kollidiert, hat nicht nur den Schaden am Auto, sondern soll auch für das Tier bezahlen. Zwei Kärntner Anwälte haben dies durchgeklagt - ihnen geht es in erster Linie um den Schutz der Waldtiere und um die Erziehung der Autofahrer!

„Zurück in die Fahrschule!“, empfiehlt Rechtsanwalt Mirko Silvo Tischler allen Autofahrern, die zu meinen glauben, Wildunfälle seien nicht zu verhindern: „Es gibt Verkehrstafeln, die vor Wildwechsel warnen. Wir alle müssen in diesen Straßenabschnitten angepasst und bremsbereit unterwegs sein!“ Als innerhalb eines Jahres auf einer einzigen Straße im Bereich Klagenfurt-Land fast 100 Rehe und Hirsche bei Unfällen ihr Leben lassen mussten, reichte es Tischler und seinem Kollegen Emil Golob - sie klagten für die zuständige Jägerschaft in 25 Fällen die Haftpflichtversicherungen der Lenker.

„Es ist eine Erziehungsmaßnahme“, sagen sie. „Auch die Tiere müssen besser geschützt werden.“ Offenbar sehen das nun auch die ersten Richter so: Durch eine rechtskräftige Entscheidung des Landesgerichts Klagenfurt gibt es Schadenersatz für ein totes Wild, nachdem ein Mann im 100er-Bereich mit 90 unterwegs war und von der Sonne geblendet wurde. Er hätte aufgrund der Umstände laut Sachverständigengutachten gar nur 73 fahren dürfen, heißt es. Bei der reduzierten Geschwindigkeit hätte sich eine Kollision noch verhindern lassen. Seine Haftpflichtversicherung muss deshalb für das getötete Tier bezahlen.

Ein weiteres Urteil fiel vor kurzem in der ersten Instanz ebenfalls zu Gunsten eines Rehs. Das sorgt jetzt für Wirbel bei Versicherungen, aber auch Jägern und Landwirten. Was ist Fallwild überhaupt wert? Dafür gibt es bereits sogenannte wildökologische Tabellen: Ein Kitz kostet 281 Euro, eine Geiß 538, ein ordentlicher Bock stolze 2644 Euro. Teurer wird´s bei Rothirschen und Steinböcken, der mit 13.712 Euro bewertet wird. Tischler: „Mit so einem Streitwert könnten wir auch vor den Obersten Gerichtshof kommen und endlich eine neue Rechtssprechung erstreiten!“

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