Hohe Strafen drohen

Deutsche Ausgangssperre gilt auch bei Transit

Vorarlberg
05.05.2021 09:15

Vor nächtlichen Fahrten durch Deutschland warnt ÖAMTC-Experte Jürgen Wagner. Seit 24. April gilt dort die Corona-Notbremse, die Ausgangssperren ab 22 Uhr vorsehen.

Nicht allzu genau mit den Ausgangsbeschränkungen scheinen es die Vorarlberger zu nehmen. Das lässt zumindest die Frequenz auf Straßen und Gehwegen nach 20 Uhr vermuten. Ganz anders gestaltet sich die Lage im benachbarten Deutschland. Dort sind die Straßen ab 22 Uhr wie leergefegt. Das dürfte nicht zuletzt auch an der Ende April in ganz Deutschland eingeführten Corona-Notbremse und strengen Kontrollen liegen.

In Bayern ist ab 22 Uhr Spaziergen gehen untersagt
Für Stadt- und Landkreise, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, gelten zwischen 22 und 5 Uhr Ausgangsbeschränkungen. Bis Mitternacht ist ein Spaziergang erlaubt. Markus Söder allerdings brät einmal mehr seine eigene Weißwurst und hat den Bayern das Spazierengehen ab 22 Uhr untersagt. Als triftige Gründe, die bundesweiten Ausgangsbeschränkungen nicht zu befolgen, gelten medizinische Notfälle, Berufsausübung, unaufschiebbare Unterstützung Minderjähriger oder betreuungsbedürftiger Menschen oder die Versorgung von Tieren.

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Reisen sollten grundsätzlich so geplant werden, dass sie nicht in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperren fallen,

Jürgen Wagner (ÖAMTC)

Reisen zählen nicht zu den Ausnahmen - Bestrafung möglich
Touristische Reisen - etwa eine Fahrt von Vorarlberg nach Salzburg - zählen nicht zu den Ausnahmen. „Reisen sollten grundsätzlich so geplant werden, dass sie nicht in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperren fallen. Letztendlich geht es immer um den Aufenthalt außerhalb der Wohnung, daher ist theoretisch eine Bestrafung möglich“, warnt Jürgen Wagner vom ÖAMTC.
Ebenfalls keine Ausnahmen sind vorgesehen, wenn man unverschuldet - etwa durch Zugverspätung oder Stau - gegen die Ausgangssperre verstößt. „Ob jedoch geahndet wird, liegt im Ermessen der kontrollierenden Beamten“, sagt Wagner. Grundsätzlich sei es besser, sich nicht in Bayern erwischen zu lassen, dort drohen die höchsten Strafen.

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