Die ursprüngliche Zuweisungsdiagnose des Patienten, der selbst Mediziner ist, lautete Anfang Mai 2018: „CT Unterbauch erbeten“. Im Zuge der letzten Gerichtsverhandlung wurde dieser Zuweisungsschein vorgelegt und die Manipulation flog auf!
„Dieses Vorgehen ist nicht nur inkorrekt, sondern skandalös“
„Die Gegenseite gestand sogar, dass die Diagnose von einer Mitarbeiterin in der Radiologie, die dazu gar nicht befugt ist, auf ,CT Abdomen’ abgeändert wurde“, so Farhad Paya, Anwalt des Patienten: „Dieses Vorgehen ist nicht nur inkorrekt, sondern skandalös.“
Für die beiden Kärntner Fachärzte hätte die abgeänderte Zuweisung jedoch einen Vorteil in Bezug auf den Prozess bewirken können. „Bei einem CT vom Unterbauch wird auch der Bereich um die Harnröhre betrachtet, das heißt die Radiologen hätten die Gewebsvermehrung auf alle Fälle erkennen müssen! Durch die Umbenennung der Diagnose auf Abdomen, also allgemein den Bauch, wurde alles zu Gunsten der Mediziner entkräftet“, erklärt Rechtsanwalt Paya.
Beim nächsten Verhandlungstermin im Juli soll geklärt werden, ob die Entfernung einer Niere und eines Harnleiters durch eine rechtzeitige Tumordiagnose der Ärzte verhindert hätte werden können.
Arzt verlangt 50.000 Euro
Der Kärntner Arzt verlangt als Entschädigung knapp 50.000 Euro von seinen Kollegen.
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