Ein Paukenschlag folgt dem nächsten: Während erst jüngst in Wien ein weiterer mutmaßlicher Komplize des Wien-Attentäters festgenommen worden war, spazierte nun einer der zwei in der Schweiz inhaftierten Terrorverdächtigen aus seiner Zelle. Die U-Haft sei im Fall des 19-Jährigen „nicht mehr verhältnismäßig“.
„Anwesenheits- und Meldepflicht, Sperre seiner Reisedokumente, Kontaktverbot zu ganz bestimmten Personen“ - auch wenn die Schweizer Justiz den einschlägig amtsbekannten Terrorverdächtigen aus der Untersuchungshaft entlassen hat, wird betont, dass er weiterhin im Visier der Sicherheitsbehörden steht. Wie damals ausführlich berichtet, wurden der 19-Jährige und ein weiterer Bursch (24) aus Winterthur nur Stunden nach dem Anschlag in Wien verhaftet.
U-Haft „nicht mehr verhältnismäßig“
Beide standen im persönlichen Kontakt mit Attentäter Kujtim F. - und hatten ihn auch nur Monate vor den blutigen Ereignissen im Zuge eines Dschihadisten-Treffens in Österreichs Bundeshauptstadt besucht.
„Beim jüngeren der Beiden ist es nicht mehr verhältnismäßig, ihn weiter in U-Haft zu halten“, so die Justiz. Heißt: Der dringende Tatverdacht scheint vom Tisch zu sein - anders als offenbar beim zweiten, noch inhaftierten Schweizer.
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