Rechtliche Fehler:

Prozess-Neustart für zwei Verurteilte

Salzburg
25.03.2021 15:00
Der Suchtgift-Prozess Mitte Mai 2020 gegen 15 Angeklagte war einer der größten der vergangenen Jahre – das Landesgericht musste wegen corona-bedingtem Platzmangel in das Kolpinghaus ausweichen. Doch nun steht nach einer höchstgerichtlichen Entscheidung fest: Das Verfahren muss in Teilen wiederholt werden.

Elf Schuldsprüche und drei Freisprüche setzte es nach 22 Verhandlungstagen Ende Juni. Das Verfahren war von Anwälten kritisiert worden: zu lang habe der Prozess gedauert, zu viele Kosten verschlugen – vor allem da die von der Staatsanwältin angeklagte kriminelle Vereinigung vom Gericht nicht angenommen wurde. Die „Krone“ berichtete.

Höchstgerichtliche Entscheidung

Acht Jahre Haft kassiert der Hauptangeklagte: ein Kroate (50). Der mehrfach Vorbestrafte reichte nach der Verurteilung Nichtigkeitsbeschwerde ein. Nun hat der Oberste Gerichtshof bezüglich des Rechtsmittels eine Entscheidung getroffen: Im Falle des Hauptangeklagten ergaben sich keine rechtlichen Fehler, die ihm zum Nachteil wurden. Anders aber bei zwei im Pinzgau lebenden Angeklagten, einem Kroaten (28) und einem Österreicher (43): Von einem „Subsumtionsfehler“ ist im höchstgerichtlichen Entscheidungstext zu lesen, der sich „bei der Strafbemessung nachteilig“ auswirkte. Aufgrund dieses Rechtsfehlers muss jetzt im Falle der zwei Angeklagten der Prozess teils neu durchgeführt werden – diesmal entscheiden aber Schöffen, und nicht Geschworene.

Damals hatte der Kroate drei Jahre Haft kassiert, der Österreicher ein Jahr auf Bewährung. Bezüglich der anderen nicht rechtskräftigen Strafen ist das Oberlandesgericht am Zug.

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