Zwei Jahre nach Urteil

Erpresserin muss nach Suizid des Opfers in Haft

Oberösterreich
16.03.2021 14:56

Ein Jahr hinter Gitter muss nun eine Innviertlerin, die vor mehr als zwei Jahren verurteilt worden war. Sie soll ihren Freund erpresst und in den Tod getrieben haben.

Das erste Verfahren musste wiederholt werden, beim zweiten Verfahren wurde das Urteil gesprochen: ein Jahr Haft. Und dieses Strafe muss die Innviertlerin nun antreten.

Familie ließ nicht locker
Auslöser war der Selbstmord eines 30-Jährigen, den die Familie nicht einfach so hinnehmen wollte. Bei Nachforschungen kam heraus, dass die 32-Jährige ihm die große Liebe vorgegaukelt hatte, aber dann erpresste. Der Monteur und Vater einer Tochter nahm einen Kredit auf, bediente sich in der Kasse der Feuerwehr und sah dann keinen Ausweg mehr. Er brachte sich um.

Zweite Berufung abgelehnt
Im September 2018 wurde die Frau wegen schwerer Erpressung und gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu zehn Monaten unbedingte Haft verurteilt. Doch die Angeklagt legte Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof ein. Der Prozess wurde wiederholt und die Strafe wurde auf ein Jahr erhöht. Eine weitere Berufung blieb ohne Erfolg. Jetzt muss die Verurteilte die Strafe antreten.

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