YouTuber verurteilt

Deutscher Spanner bekommt 10 Jahre Mallorca-Verbot

Ausland
11.03.2021 10:55

Dass ein 52-jähriger Deutscher einem minderjährigen Mädchen in einem Einkaufszentrum unter den Rock gefilmt hatte, blieb nicht ohne Konsequenzen: Der Mann darf die nächsten zehn Jahre nicht mehr nach Spanien einreisen. Er erklärte bei seiner Festnahme, dass er solches Material ins Internet stelle - auf den Geräten, die der Deutsche mit sich führte, wurden weitere Aufnahmen gefunden.

Der Vorfall hatte sich bereits im September 2019 zugetragen. Sicherheitsleute des Einkaufstempels in der Hauptstadt Palma hatten den 52-Jährigen dabei erwischt, wie er heimlich Aufnahmen von dem 14-jährigen Mädchen machte, dass dort mit seiner Tante einkaufte. Dazu hatte er einen Verlängerungsstab auf eine Kamera montiert.

Nach seiner Verhaftung gab er gegenüber der Polizei an, er sei YouTuber und würde regelmäßig solche Videos veröffentlichen. Der Blick auf seinen YouTube-Kanal bestätigte dies. Vor Beginn seines Prozesses durfte er wieder in seine Heimat zurückkehren, berichtete die „Mallorca Zeitung“.

Opfer bekam 1000 Euro Entschädigung zugesprochen
Die Polizei konnte schließlich keine weiteren Opfer identifizieren, daher wurde er nur für den Fall mit dem 14-jährigen Mädchen belangt. Am Prozess nahm er schließlich per Videokonferenz aus Deutschland teil. Er zeigte sich geständig. Das Gericht verhängte eine 2,5-jährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bis 2031 darf er nicht mehr nach Spanien einreisen. Das Mädchen soll eine Entschädigung von 1000 Euro bekommen und zudem fasste er eine Geldstrafe von 4860 Euro aus.

Hartes Vorgehen gegen „Upskirting“ in Spanien
Die spanische Polizei geht hart gegen sogenannte Upskirting-Vorfälle vor. Im Sommer 2019 wurde ein 53-Jähriger in Madrid verhaftet, der mehr als 500 Frauen unter den Rock gefilmt haben soll. In Deutschland ist das ungewollte Fotografieren von Intimzonen und auch Unfallschauplätzen erst vergangenes Jahr unter Strafe gestellt worden. Diese Tat wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet.

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