Rechtlich sei das Zurückziehen der Abstimmung im Burgenland möglich, teilte Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), nun mit. Er sieht auch keine Notwendigkeit mehr für einen Urnengang. Schließlich habe die Politik zugesagt, das im Gesetz von 2017 vorgesehene Gatterjagd-Verbot wiederherzustellen. „Mehr hätten wir ja gar nicht mit dieser Volksabstimmung erreichen können“, so Balluch.
Ich hoffe, dass sich aus dieser guten Lösung auch eine Zusammenarbeit für die Zukunft ergibt. Wir sind dafür jederzeit bereit.
Martin Balluch, Obmann des VGT
Der zuständige Landesrat Leo Schneemann betonte, dass bereits in der Landtagssitzung Anfang März ein entsprechendes Jagdgesetz 2021 eingebracht werde. Die zahlreichen Unterschriften, welche die Tierschützer gesammelt haben, seien ein „klares Signal“ gewesen. „Wir stehen für den Tierschutz, und wir nehmen dieses Ergebnis sehr ernst. Es ist Zeit für eine Korrektur“, erklärte Schneemann. Vorgesehen sei ein Verbot ab der nächsten Jagdperiode. Die Abstimmung sei somit obsolet, man werde den Steuerzahler zudem die damit verbundenen Kosten von geschätzt mehr als 100.000 Euro ersparen.
Die Gatterjagd wird im Burgenland ausnahmslos verboten werden. Dadurch ist eine Volksabstimmung inhaltlich obsolet geworden.
Landesrat Leo Schneemann (SPÖ)
Die Grünen zeigten sich hingegen enttäuscht über den „Rückzieher“ des VGT. „Hier wurde eine große Chance vertan“, so Tierschutzsprecher Wolfgang Spitzmüller.
Wesentlichster Unterschied zwischen der Novelle 2021 und der Version von 2017 soll die Erhöhung der Jagdpacht sein, heißt es vom Büro Schneemann.
Christoph Miehl, Kronen Zeitung
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