Vorsicht, Falle!

Worauf Sie beim Gutschein-Kauf achten sollten

Wirtschaft
08.12.2015 09:00
Weihnachten nähert sich mit Riesenschritten, und damit beginnt wie alle Jahre wieder die Zeit der rauchenden Köpfe: Was schenkt man bloß? Bevor man seine Lieben mit unnötigen Dingen zwangsbeglückt, ist der Kauf von Gutscheinen eine gute Alternative. Doch auch hier gilt es, einiges zu beachten, damit der Beschenkte wirklich Freude daran hat.

Tipp 1 – Richtig aussuchen
Wählen Sie nach Möglichkeit ein Geschäft, in dem der Beschenkte regelmäßig einkauft und wo ihm die Gutscheine eine echte Ersparnis bringen. Gutscheine aus exotischen Läden, die der Beschenkte vielleicht gar nicht kennt, überteuerte Geschäfte oder Warengutscheine für Bereiche, die den Beschenkten nicht interessieren - wie etwa Elektronikgutscheine für einen Bücherfreak - sind überflüssig. Sie werden wahrscheinlich in einer Schublade archiviert – schade um Ihr Geld!

Tipp 2 – Fristen beachten
Erkundigen Sie sich bei Ausstellung, innerhalb welcher Zeitspanne der Gutschein eingelöst werden muss, und ersuchen Sie um unbefristete Ausstellung. Denn oft ist ein Jahr sehr schnell vorbei und ein Gutschein mit einer Befristung von zwölf Monaten ist verfallen. Grundsätzlich ist ohnehin gesetzlich geregelt, dass Gutscheine nur mit einer solchen Befristung ausgestellt werden dürfen, die dem Kunden eine ausreichende Zeitspanne zum Einlösen gewähren. Ein Jahr oder zwei Jahre ist demnach jedenfalls zu kurz, ab drei bis fünf Jahren wäre eine Befristung meist zulässig, sofern der Unternehmer triftige Gründe nachweisen kann. Ein unbefristeter Gutschein ist dagegen 30 Jahre lang gültig (außer der Aussteller geht davor in Konkurs). Die Annahme eines abgelaufenen Gutscheins wurde somit durch diese Rechtsprechung verbessert, kann aber dennoch zu Diskussionen führen.

Tipp 3 – Sinnvolle Stückelungen
Es ist toll, wenn Sie gern mehr Geld in die Hand nehmen, um Ihren Lieben Freude zu schenken. Probleme können nur dann auftauchen, wenn Sie Gutscheine über größere Beträge in einem Schein ausstellen lassen. Denn nur selten werden Restbeträge in bar ausgezahlt. Der Beschenkte bekommt stattdessen wieder Gutscheine oder ist gezwungen, einen Betrag verfallen zu lassen. Besser ist es, je nach Geschäft, die Gutscheine in kleineren Einheiten, wie etwa Zehn- oder Zwanzig-Euro-Beträgen, ausstellen zu lassen, da der Beschenkte so etwas flexibler ist und bei kleineren Restgeld-Beträgen eher die Chance hat, diese bar zu bekommen.

Tipp 4 – Bedingungslose Ausstellung
Achten Sie darauf, nur jene Gutscheine zu akzeptieren, die bei Einlösung keinen Verzicht auf weitere Rabatte und Aktionen beinhalten. Denn sonst kann der Beschenkte nicht bei diversen Schnäppchen zuschlagen.

Tipp 5 – Nette Verpackung
Bitten Sie darum, den Gutschein gleich in Geschenksverpackung mit einem Etui oder Kuvert auszustellen. Generell sollten Sie darauf achten, eher kleinerformatige Gutscheine zu wählen, die leicht in die Geldbörse passen, damit man sie wie Bargeld mitnehmen kann. Denn auch dadurch sinkt das Risiko, dass Ihr Geschenk in irgendeiner Schublade liegen bleibt und nie den Weg bis ins Geschäft findet.

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