Erklärung abgegeben

Ex-Novomatic-Aufsichtsrätin Kurz: „Verwechslung“

Politik
18.02.2021 10:30

Nach den Korruptionsvorwürfen und der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat am Donnerstag Novomatic-Eigentümer Johann Graf nachgelegt: Über seinen Anwalt ließ er eine eidesstattliche Erklärung veröffentlichen, die beweisen soll, dass es im Kalendereintrag „Kurz“ vom 25. Juli 2017 wirklich nicht um Bundeskanzler Sebastian Kurz gegangen war, sondern um eine Besprechung zwischen Graf und der damaligen Aufsichtsrätin Martina Kurz.

Ebenjener Kalendereintrag von Graf war der Grund für die Hausdurchsuchung bei Blümel gewesen. Grafs Anwalt Christopher Schrank betonte stets, dass es sich um eine Namensverwechslung handle. Am Donnerstag legte Schrank per Aussendung eine „eidesstättige Erklärung“ der damaligen Aufsichtsrätin Martina Kurz vor.

Martina Kurz habe „wie folgt bestätigt: ,Ich war im Juli 2017 Mitglied des Aufsichtsrates der NOVOMATIC AG und hatte am 25.07.2017 um 13:00 Uhr einen persönlichen Termin mit Prof. Johann Graf. Es ist mir ein Anliegen, mit dieser Klarstellung die in den letzten Tagen öffentlich kommunizierte Verwechslung aufzuklären.‘“

Angebliche Intervention vom Ex-Novomatic-Eigentümer
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) begründet ihren Verdacht und die damit verbundene Hausdurchsuchung unter anderem damit, dass Blümel angeblich durch Intervention des damaligen Novomatic-Geschäftsführers Harald Neumann ein Treffen zwischen Kanzler Kurz und Novomatic-Eigentümer Graf herbeigeführt habe. Blümel bezeichnete die Vorwürfe wiederholt als „falsch“ und „einfach zu widerlegen“. Seit Kurz und er bei der ÖVP in den Führungspositionen (im Bund und in der Wiener Landespartei) aktiv seien, habe es keine Spenden von Glücksspiel-, Tabak- oder Waffenkonzernen mehr an die ÖVP oder an ÖVP-nahe Vereine gegeben.

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