Ausnahme bei Friseuren

Merkel will Lockdown bis 14. März verlängern

Ausland
10.02.2021 10:10

Eine Verlängerung des Lockdowns um mehr als einen Monat zeichnet sich in Deutschland ab: Wie mehrere Medien berichten, strebt das Bundeskanzleramt an, die Maßnahmen bis zum 14. März fortzusetzen. Obwohl die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen bei unseren nördlichen Nachbarn auf einen Wert von unter 80 gedrückt werden konnte, will man wegen der Ausbreitung der ansteckenderen Mutationen des Coronavirus vorerst auf Lockerungen verzichten.

Ab 14 Uhr beraten das Bundeskanzleramt und die Bundesländer in einem virtuellen Corona-Gipfel, wie es mit dem Lockdown weitergehen soll. Doch schon jetzt wurde der Entwurf für die Videokonferenz einigen Medien zugespielt. Das zuvor kolportierte Datum für Lockerungen am 1. März soll damit vom Tisch sein. . 

Friseure wichtig für „Körperhygiene“
Einzig die Friseure dürfen demnach ab 1. März wieder öffnen. Allerdings nur unter Einhaltung strenger Maßnahmen: „Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen“, zitiert die „Bild“ aus dem Papier des Bundeskanzleramts. Das sei vor allem für ältere Bürger wichtig: „Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit Längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.“

Die Ausbreitung der neuen Varianten war für diese Entscheidung ausschlaggebend: „Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der Virusmutanten vorsichtig und schrittweise erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren“, wird in dem Entwurf gewarnt.

Bundesländer dürfen über Schulöffnungen entscheiden
Was die Öffnung von Schulen betrifft, wollte sich das Bundeskanzleramt nicht festlegen: „Die Bundesländer entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung.“

Lockerungen ab Sieben-Tage-Inzidenz von 35
In dem Entwurf werden konkrete Zahlen genannt, ab wann eine Entschärfung des Lockdowns erfolgen soll. „Der nächste Öffnungsschritt soll bei einer deutschlandweiten Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern greifen. Ob und wann der nächste Öffnungsschritt erfolgen kann, soll im Rahmen der gemeinsamen Besprechung am 10. März im Lichte der Entwicklung der Infektionszahlen entschieden werden.“

Wird Lockdown-Ende wegen Wahlen doch vorgezogen?
Fix ist das Datum jedoch noch nicht: Wie die „Bild“ rund eineinhalb Stunden vor der Videokonferenz berichtete, könnte auch der 7. März für das Lockdown-Ende anvisiert werden. Der Grund dafür seien die Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die am 14. März am Terminplan stehen. 

Die Verlängerung der Maßnahmen kommt wenig überraschend. Bereits am Wochenende ließ der bayrische Ministerpräsident Markus Söder wissen: „Es hat ja keinen Sinn, jetzt abzubrechen.“ Der Beschluss von Bund und Ländern sah einen Lockdown bis lediglich zum 14. Februar vor. Söder übte massive Kritik an den Lockerungen in Österreich: Er bezeichnete diese als „überstürzt“ und „unverantwortlich“. Auch in einer Beschlussvorlage des Kanzleramts für die Debatte mit den Bundesländern, von dem deutsche Medien am Dienstag berichteten, deutete alles auf eine Verlängerung des Lockdowns hin.

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