„Krone“-Ombudsfrau

Kind (10) zu Gericht geladen und Vater weggenommen

Ombudsfrau
10.02.2021 08:00

Wenn Eltern sich nicht einig sind, wird es für Dritte schwierig, die richtigen Entscheidungen für Kinder zu treffen. Im folgenden Obsorgefall schwelt seit Jahren ein Streit, zuletzt um den Schulbesuch. Einem Kind wird keine Meinung zugestanden. Es sei vom Vater manipuliert. Ob die Behörden hier richtig liegen?

Ursprünglich haben sich die Eltern das Sorgerecht für ihre beiden Kinder jahrelang geteilt. Im Wochenrhythmus lebten sie je bei der Mutter in Wien und beim Vater. Dann entbrannte ein Konflikt über den weiteren Schulbesuch. Eines der Kinder wollte ein Gymnasium in Niederösterreich, wo der Vater lebt, besuchen. Die Mutter ist dagegen. Das Kind verweigerte den Schulbesuch bei der Mutter und lebt seither bei seinem Vater. Schlichtungsversuche des Wiener Jugendamts scheiterten. Die Sache landete bei Gericht. Die Behörden werfen dem Vater vor, das Kind zu manipulieren. Was dieser abstreitet.

Er kritisiert, dass einem Zehnjährigen bei der Schulwahl kein Gehör geschenkt wird. Außerdem habe die Kindesmutter Dutzende Mediationsversuche abgebrochen bzw. diese abgelehnt. In der Vorwoche lud die Familienrichterin das Kind zu einem Gespräch vor. Der Wunsch nach dem Schulbesuch wurde protokolliert. Dann wurde der Bub abgeführt und sollte von Beamten der Mutter übergeben werden. Was scheiterte, weil das Kind nicht zu ihr will. Die Abnahme des Kindes sowie die Übertragung der alleinigen Obsorge an die Mutter entschied das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.

Scharfe Kritik an Gutachten des Gerichtssachverständigen
Basierend auf einem Gutachten eines klinischen Gesundheitspsychologen vom Anfang des Vorjahres. Eine Gutachterin, sie ist Universitätsprofessorin, hat dieses Gutachten in vielen Dutzend Punkten „zerlegt“. Sie kommt zu dem Schluss, dass das Gutachten weder wissenschaftlich korrekt noch objektiv sei. Dem Gericht ist das wurscht. Ein Privatgutachten könne nicht jenes eines beeideten Sachverständigen entkräften. Auch den Ärzten, unter ihnen ein Primar, die den psychisch stark belasteten Buben behandeln und einen Besuch der Wunschschule empfehlen, wird keine Bedeutung beigemessen. Das Wiener Jugendamt hat den Buben nun fremd untergebracht! Er soll ab Mittwoch eine Neue Mittelschule in Wien besuchen.

Bei allem Verständnis, das ist ein Armutszeugnis für die Behörden!

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