Fordert Aussetzung

300 € Corona-Strafe für Partner: Ärger bei Kaiser

Politik
26.12.2020 19:50

Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hat am Stefanitag seinem Ärger über Corona-Strafbescheide in Sachen Lebensgemeinschaften Luft gemacht: Dabei geht es um eine vom Bund getroffene gesetzliche Bestimmung, wonach Paare in Lebensgemeinschaft, in der eine Person mit dem Coronavirus infiziert ist, mit einer Geldstrafe bedacht werden, wenn der oder die gesunde Person weiter im gemeinsamen Haushalt bleibt. Kaiser forderte, solche Strafbescheide vorerst auszusetzen, und kündigte an, die dafür notwendigen Änderungen schriftlich und bei der nächsten Videokonferenz mit der Bundesregierung am 4. Jänner zu urgieren. Das Gesundheitsministerium bezeichnete die Kritik Kaisers am Samstagabend als „nicht nachvollziehbar“.

Die Angelegenheit war am Christtag von Medien in Kärnten aufgegriffen worden: Bezirkshauptmannschaften hatten Strafverfügungen an Kärntnerinnen und Kärntner verschickt, weil sie trotz bestätigter Corona-Infektion mit ihren Lebensgefährten zusammenleben - obwohl sie im selben Haushalt gemeldet sind. Die Strafe ist hoch: 300 Euro oder sechs Tage Haft stehen demnach auf den Verstoß des Kontaktverbotes.

Anwalt hält Lebenspaar-Bescheide für rechtswidrig
Kritik an den Bescheiden kam gegenüber dem ORF von einem Anwalt: Er hält die Lebenspaar-Bescheide für rechtswidrig. Aufgrund der Corona-Maßnahmen sei es quasi unmöglich, die Quarantäne im eigenen Haushalt ohne Kontakt zu Mitbewohnern einzuhalten. Die gesunde Person, die als Kontaktperson der ersten Klasse gilt, könne weder in Hotels - die sind geschlossen - noch zu Verwandten - das ist laut Corona-Maßnahmen nicht erlaubt - ausweichen.

Köfer: Verbleib in Wohnung „in 99 Prozent aller Fälle alternativlos"
Kritik kam auch von den Freiheitlichen und dem Team-Kärnten-Obmann Gerhard Köfer. Kärntens FPÖ-Chef Gernot Darmann zeigte sich entsetzt: „Wie kann man Menschen zwingen, ihre Liebsten auf die Straße zu setzen?“ Die „absurden Strafen“ müssten sofort für nichtig erklärt werden. Entrüstet über die Behördenpraxis zeigte sich auch Köfer, der fragte: „Wie krank ist diese Vorgangsweise bitteschön? Wo soll der Partner hin ,flüchten‘?“

Ein Verbleib in der gemeinsamen Wohnung sei „in 99 Prozent aller Fälle völlig alternativlos“. Zudem würden die Lebenspartner oft auch einspringen, um Corona-Kranke zu pflegen bzw. zu betreuen. „Dürfen sie das zukünftig auch nicht mehr?“, fragt Köfer. Er rät jedem Betroffenen, Einspruch zu erheben.

Kaiser: Land Kärnten hat „keinerlei Handhabe“
Landeshauptmann Kaiser meldete sich am Samstag ebenfalls per Aussendung zu Wort: Das Land Kärnten habe hier keinerlei Handhabe, „die Verantwortung dafür liegt einzig und allein beim Bund, der jetzt gefordert ist“, erklärte Kaiser. Er gehe davon aus, dass in diesem Zusammenhang bisher verhängte Strafen nicht rechtsgültig werden, „und ich erwarte mir, dass die Bundesregierung die jetzt publik gewordene realitätsferne Regelung rasch beseitigt“.

Gesundheitsministerium: „Kompetenz klar bei den Ländern“
Solche Strafbescheide, die die Bezirkshauptmannschaften im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung als direkt der Bundesregierung untergeordnete Behörde erlasse, sollten ausgesetzt werden. Er werde die notwendigen Änderungen auch schriftlich und im Zuge der nächsten Videokonferenz am 4. Jänner bei der Bundesregierung urgieren. Das Geesundheitsministerium betonte in einer Reaktion gegenüber der APA, dass die Vorgaben des Bundes bezüglich Kontaktpersonennachverfolgung „eindeutig“ seien. „Es handelt sich dabei allerdings nur um Empfehlungen. Hier liegt die Kompetenz ganz klar bei den Ländern und den Bezirksverwaltungsbehörden. Diese entscheiden im Einzelfall und können hier - falls notwendig - auch zusätzliche Vorgaben tätigen“, betonte ein Ministeriumssprecher.

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