AK-Konsumentenschutz

Kein Recht auf Umtausch bei ungeliebten Geschenken

Oberösterreich
16.12.2020 10:00
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich
Was tun, wenn plötzlich drei gleiche Krawatten unter dem Christbaum liegen oder der Pullover nicht dem Geschmack des Beschenkten entspricht? Um Ärger nach dem Fest zu vermeiden, sollte man sich bei Weihnachtseinkäufen schon jetzt Umtauschmöglichkeiten sichern.

„Umtausch ist Vereinbarungssache“, warnt AK-Konsumentenschützerin Ulrike Weiß, „ein Recht auf Umtausch gibt es nicht“. Auch auf mündliche Zusagen beim Kauf sollte man sich nicht verlassen. Weiß: „Um auf Nummer sicher zu gehen, vereinbart man am Besten eine Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeit und lässt sie sich auf dem Kassenzettel bestätigen.“ Umtausch- und Geldrückgabebedingungen beliebter Geschäfte findet man auf ooe.konsumentenschutz.at.

Rücktrittsrecht bei Online-Handel
Bei Online-Einkäufen gilt meist eine 14-Tage-Rückgabefrist, viele Anbieter haben diese für die Weihnachtsgeschenke auf Ende Jänner ausgedehnt. Details auf der Homepage beachten! Aber auch online lauern Fallen: „Bei versiegelter Software, etwa Computerspielen, gibt es die Rücktrittsmöglichkeit nicht“, so die AK-Expertin. Ganz wichtig: Die Verpackung aufheben. Oft verlangen Firmen die Rücksendung im Originalkarton!

Bei Konkurs ist der Gutschein nichts mehr wert
Auch für jene, die dem Umtauschstress durch Gutscheine aus dem Weg gehen möchten, haben die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Tipps bereit. Ulrike Weiß: „Ich würde nicht alles auf eine Karte setzen, denn wenn die Firma in Konkurs geht, ist der Gutschein nichts mehr wert. Besser ist es, Gutscheine von Einkaufstraßen oder Passagen zu wählen, die in mehreren Geschäften eingelöst werden können oder Bargeld, das man liebevoll verpackt, zu verschenken.“

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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