Angreifer verurteilt

Wiener Polizist Schraubenzieher in Brust gestoßen

Wien
23.10.2020 16:25

Nur dank seiner Schutzweste ist ein Wiener Polizist bei einem Angriff im August 2020 relativ glimpflich davongekommen. An diesem Tag hatte ihm ein 52 Jahre alter Mann mit einem Schraubenzieher in die Brust gestochen, völlig unerwartet, wie der 33 Jahre alte Beamte und dessen Kollegin am Freitag vor Gericht berichteten. Das Urteil für den Angeklagten: 20 Monate unbedingte Haft.

Der 33 Jahre alte Polizist hatte gemeinsam mit einer Kollegin am Westbahnhof fremdenpolizeiliche Kontrollen durchgeführt. Sie hielten den 52-Jährigen - einen Rumänen - an, dabei stellte sich heraus, dass gegen den zweifach Vorbestraften eine Festnahmeanordnung nach einem kurz zuvor begangenen Ladendiebstahl bestand. Zuletzt war der Rumäne im Februar, davor im Oktober 2019 gerichtlich abgeurteilt worden.

Der nun Angeklagte gab sich zunächst kooperativ, weshalb ihm auch keine Handschellen angelegt wurden, als er zur Polizeiinspektion gebracht werden sollte. Doch plötzlich lief der Verdächtige los - „aus Panik“, wie er am Freitag erklärte. Der Polizist nahm die Verfolgung auf, konnte ihn einholen und zu Boden bringen. Nach mehreren Tritten gegen die Beamten schien sich der Verdächtige zunächst zu beruhigen, zog jedoch plötzlich einen Schraubenzieher hervor und stieß ihn dem Polizisten in die Brust.

Frage bis heute, „woher Schraubenzieher gekommen ist“
Dank seiner Schutzweste erlitt der Beamte „nur“ Prellungen und einen Bluterguss. Er machte jedoch deutlich, dass ungeachtet des glimpflichen Ausgangs der Vorfall für ihn keine Kleinigkeit war. Der Rumäne und dessen Rucksack seien von ihm „ordentlich“ auf gefährliche Gegenstände durchsucht worden, er frage sich daher bis heute, „woher der Schraubenzieher gekommen ist“.
Auf die Frage der Richterin, ob er sich dem Verfahren als Privatbeteiligter anschließen und Schmerzensgeld geltend machen wolle, erwiderte der 33-Jährige: „Den Gedanken, was da passieren hätte können, kann man mit Geld nicht wettmachen.“

Zusätzlich zur verhängten Freiheitsstrafe bekam der 52-Jährige offene, ursprünglich zur Bewährung ausgesetzte 18 Monate aus den Vorverurteilungen widerrufen. Er muss daher insgesamt 38 Monate verbüßen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwältin nahmen das Urteil an. Dieses ist daher rechtskräftig.

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