Seit 1.9. möglich

8800 Anfragen zu Pass für NS-Opfer-Nachkommen

Politik
09.10.2020 11:36

Seit 1. September können Nachkommen von Opfern des NS-Regimes mit ausländischer Staatsbürgerschaft per sogenannter Anzeige auch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Bei Vertretungsbehörden im Ausland sind dazu mit Stand Donnerstag bereits knapp 8800 Anfragen über den dafür vorgesehenen Online-Fragebogen eingelangt, wie das Außenministerium mitteilte.

Im dunkelsten Kapitel unserer Geschichte wurden 65.000 österreichische Juden von den Nazis ermordet, bis zu 100.000 vertrieben. Über den halben Planeten verstreut, mussten sie sich neue Existenzen aufbauen. Mit der Möglichkeit, die österreichische Staatsbürgerschaft auch als Nachfahre zu erhalten, wurde vor einigen Wochen ein weiterer wichtiger Schritt zur Versöhnung mit der alten Heimat gesetzt.

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Die Vertreibung von so vielen Juden war ein großer Verlust für unser Land. Die Restitution der Staatsbürgerschaft ist ein Gewinn für Österreich.

Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde

Personen, die selbst Opfer des NS-Regimes waren, konnten schon zuvor die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben. „Anzeigeberechtigt“ sind nun auch „Nachfahren in direkter Verwandtschaft eines verfolgten Vorfahren“, also Kinder, Enkelkinder, Urenkel etc., wie es in online verfügbaren Informationen des Ministeriums heißt. Als Nachfahren gelten auch Adoptivkinder, die als Minderjährige adoptiert wurden.

Doppelstaatsbürgerschaft die Ausnahme
Eine Doppelstaatsbürgerschaft ist dabei aus österreichischer Sicht zulässig, wenn auch bekanntlich die Ausnahme. „Die Republik nimmt hier ihre historische Verantwortung wahr und setzt mit dieser Regelung ein weiteres klares Bekenntnis zur Förderung jüdischen Lebens in unserer Gesellschaft“, erklärte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), die bereits als Staatssekretärin im Innenministerium das Gesetz vorangetrieben hatte, im September.

Interessenten werden aber darauf hingewiesen, „dass man in einigen Staaten die Staatsangehörigkeit automatisch verliert, wenn man eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt“, so das Ministerium.

Anzeigen vorwiegend in Israel, Großbritannien und Amerika
NS-Opfer-Nachkommen meldeten sich aktuell in erster Linie bei den österreichischen Botschaften und Generalkonsulaten in Israel, Großbritannien, den USA und anderen Ländern in Nord- und Südamerika. Interessenten gebe es aber weltweit, hieß es vonseiten des Außenministeriums in Wien.

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