Den kriegen wir wahrscheinlich nie mehr los: jener afghanische Paketzusteller (31) aus Wels, der als Terror-Verdächtigter verhaftet wurde, besitzt den so genannten subsidiären Schutzstatus. Das bedeutet, dass er kein Asyl bekommen hat, aber dennoch als schutzwürdig gilt. Und damit auch nicht abgeschoben werden darf.
Der Aufgriff eines 31-jährigen, afghanischen mutmaßlichen Talibans in Wels schlägt hohe Wellen. Mittlerweile werden immer mehr Details bekannt: Der Mann besitzt in Österreich subsidiären Schutzstatus. Allerdings wird jetzt ein Verfahren zur Aberkennung dieses Schutzstatus eingeleitet.
Keine Möglichkeit der Abschiebung
Dennoch wird der Afghane auch dann nicht abgeschoben werden können, weil die Menschenrechtskonvention das verbietet. Das bedeutet im Klartext: Kommt der 31-jährige Afghane bei einem Prozess mit einer bedingten Haft oder nur mit einer kurzen Haftstrafe davon, dann läuft der mutmaßliche Taliban-Fan bald wieder in Oberösterreich frei herum, kann weiter werken und darf nicht abgeschoben werden.
Auf sozialen Medien Propaganda betrieben
Zur Erinnerung: dem 31-Jährigen wird zur Last gelegt, auf sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder Tik-Tok massiv Propaganda für die fundamentalislamistischen Taliban und deren menschenverachtende Ideologie betrieben zu haben. Dabei soll er unter anderem – wie berichtet – die kaltblütige Erschießung einer Frau gefordert haben sowie das Kopfabtrennen und das Verteilen ihrer Eingeweide auf der Straße.
Ermittlungen gegen den Afghanen laufen weiter
Gegen den blutrünstigen Afghanen wird nach Paragraf 278 – das ist die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Wels hat bereits am Donnerstag einen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Auf „Krone“ Nachfrage konnte am Freitagnachmittag eine Sprecherin der Welser Anklagebehörde bestätigen, dass gegen den mutmaßlichen Taliban nun tatsächlich die Untersuchungshaft verhängt worden ist.
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