Gilt eine Kindergärtnerin als Kontaktperson der Kategorie 1, wird eine Quarantäneanordnung über sie verhängt, so Neos-Landesrätin Andrea Klambauer. Die Regeln für Kontaktpersonen der Kategorie 2 seien jedoch noch immer unklar. „Ist eine Kindergärtnerin auch Kontaktperson der Kategorie 2, wenn sie im gleichen Raum war, aber keinen Kontakt mit einem Infizierten hatte?“, fragt sie. „Kann sie weiterarbeiten? Braucht sie eine FFP2-Maske?“ Die einzelnen Bezirkshauptmannschaften hätten diese Fragen bisher unterschiedlich gehandhabt, so die Politikerin. Kindergärten sind Ländersache. Ein Tragen von Masken für Pädagogen während der Arbeit in Gruppen widerspricht jedoch auch der Ansicht von Bildungsminister Heinz Faßmann. „Kinder brauchen Interaktion. Das wäre pädagogisch nicht sinnvoll“, heißt es aus dem Ministerium. Es werde jeder Fall „individuell bearbeitet“, so die Behörden. „Es sind einige Fragen offen“, betont dagegen Klambauer.
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