Freileitungsgegner:

„Haben Recht auf technischen Fortschritt“

Salzburg
02.09.2020 10:00

Die 380-kV-Freileitung, die zurzeit in Salzburg gebaut wird, beruht auf dem Starkstromwegegesetz aus dem Jahr 1968. Da es damals die Möglichkeit der Erdverkabelung noch nicht gab, existiert dafür auch keine juristische Grundlage. Salzburg hatte diese rechtliche Basis mit der Änderung des Landesgesetzes geschaffen.

Weil das moderne Salzburger Landeselektrizitätsgesetz, wie berichtet, ausgehebelt wurde, gilt für die 380-kV-Freileitung das Starkstromwegegesetz des Bundes aus dem Jahr 1968. Damals gab es noch keine Erdverkabelungen. „Das ist für die Betreiber natürlich eine äußerst angenehme Situation“, so Franz Fuchsberger, Obmann vom Verein Fairkabeln. In Österreich gibt es bereits zwei 380-kV-Erdkabel - eines in Wien und eines in Kaprun. Es wäre also kein Neuland. „Die Österreicher haben ein Recht auf technischen Fortschritt“, ist der Obmann überzeugt. Tatsächlich sind auch in anderen Ländern bereits Starkstromkabel unter der Erde verlegt. In Tokio zieht sich sogar ein 500-kV-Erdkabel durch die Metropole.

Die Freileitungsgegner sind außerdem der Meinung, dass eine Erdkabelvariante bereits in Betrieb wäre: „Hätte man damals im Sinne des Landes und für die Menschen entschieden.“

Blackout ist für Gegner weiter kein Argument

Das Argument eines drohenden Blackouts wollen die Freileitungsgegner nicht gelten lassen. Ähnlich sei schon in den 70er-Jahren beim umstrittenen Kernkraftwerk Zwentendorf argumentiert worden. Damals entschieden die Österreicher, wenn auch knapp, dagegen. Zu einem Blackout kam es nicht. Die Forderungen nach einem sofortigen Baustopp bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts bleiben aufrecht.

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