Ungerechte Wahl?

Opposition ficht nun das Gesetz für Gemeindewahlen an

Vorarlberg
07.09.2010 12:51
Die Vorarlberger Oppositionsparteien FP, Grüne und SP fechten das landeseigene Gemeindewahlgesetz beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Kern der am Dienstag beim VfGH eingelangten Klage ist, dass in Vorarlberg die Gemeindevertretungs-und Bürgermeisterdirektwahl auf einem Stimmzettel durchgeführt werden.

Während sich die Opposition - wie in den anderen Bundesländern gehandhabt - vehement für die Einführung von zwei getrennten Stimmzetteln ausspricht, sperrt sich die mit absoluter Mehrheit ausgestattete ÖVP gegen dieses Ansinnen.

Die Klubobleute Dieter Egger (FP), Johannes Rauch (Grüne) und Michael Ritsch (SP) begründeten ihren Vorstoß bei einem Pressegespräch mit dem sehr hohen Anteil an ungültigen Stimmen, die es bei der im Jahr 2000 erstmals durchgeführten Bürgermeisterdirektwahl stets zu verzeichnen gab. Beim bisher letzten Urnengang im vergangenen März lag dieser Anteil in Lochau bei Bregenz bei satten 24 Prozent, auch in einigen anderen Kommunen erreichte er zweistellige Prozentwerte.

Die VP beharre einzig aus parteipolitischen Gründen auf einem Stimmzettel, kritisierten die Klubobleute. Die Volkspartei wolle davon profitieren, dass viele Leute offenbar glaubten, neben dem zu wählenden Gemeindeoberhaupt auch die Partei des Bürgermeisters ankreuzen zu müssen, sagte Rauch. Die Klubchefs bedauerten, dass man den Klagsweg beschreiten müsse, um den Bürgern "zu ihrem demokratiepolitischen Recht zu verhelfen".

Landeshauptmann und VP-Landesschef Herbert Sausgruber erklärte nach der Sitzung der Landesregierung, dass es Argumente für zwei, aber auch nur für einen Stimmzettel gebe. Die bisherige Regelung habe sich bewährt, dennoch analysiere man das Zustandekommen der ungültigen Stimmen und prüfe, wie Verbesserungen ohne Gesetzesänderung möglich seien. Konkret nannte der Landeshauptmann etwa eine farbliche Abtrennung der Wahlen auf einem Stimmzettel. Es komme gar nicht so selten vor, dass eine ungültige Stimme absichtlich vergeben werde. Auch die Meinungsbildung in den Gemeinden werde man beobachten, so der Landeshauptmann.

Ein weiterer Punkt der Anfechtung betrifft die Bürgermeister-Direktwahl in Orten, in denen es nur einen Kandidaten gibt. Dort kann derzeit sowohl ein "Ja" als auch ein "Nein" angekreuzt und der Kandidat so auch abgelehnt werden. "Damit handelt es sich aber um keine Wahl, sondern um eine Volksabstimmung", erklärten die beiden Rechtsvertreter der Oppositionsparteien, Hubert Kinz und Wilfried Weh.

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