Mildes Urteil

Ex-No-Angel Nadja Benaissa muss nicht ins Gefängnis

Adabei
26.08.2010 15:46
Obwohl sie laut Aussage eines Gutachters "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ihren Ex-Freund mit HIV angesteckt hat, hat das Gericht im Fall der Ex-No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa milde entschieden: zwei Jahre auf Bewährung sowie 300 Sozialstunden in einer Einrichtung, die sich um HIV-Kranke kümmert. Ins Gefängnis muss Benaissa demnach nicht. "Sie ist sich ihres Fehlverhaltens bewusst und bereit, Verantwortung zu übernehmen", kommentierte der vorsitzende Richter das Urteil.

Wie ein Gutachten ergab, hatte die HIV-infizierte Sängerin im Jahr 2004 ihren damaligen Kurzzeit-Freund mit dem Aids-Erreger angesteckt. Dieser zeigte Nadja Benaissa 2008 an und brachte den Fall damit ins Rollen. Das Amtsgericht Darmstadt befand sie am Donnerstag der gefährlichen Körperverletzung und in einem anderen Fall der versuchten gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Benaissa hatte schon zu Beginn des Prozesses eingeräumt, vor den Sexualkontakten von ihrer Infektion gewusst zu haben.

Bekanntheitsgrad hat eine Rolle gespielt
Der vorsitzende Richter Dennis Wacker sagte, sie habe die Ansteckung nicht gewünscht, aber billigend in Kauf genommen. Erschwerend hinzu komme die psychische Belastung des Nebenklägers - Benaissas Ex-Freund - der in seiner Lebensqualität extrem eingeschränkt sei.

Nach dem Urteil muss die Sängerin 300 Stunden Sozialarbeit in einer Einrichtung, die sich um HIV-Infizierte kümmert, leisten. Außerdem soll die 28-Jährige ihre psychologische Behandlung, in der sie sich seit der Untersuchungshaft befindet, fortsetzen. Das Jugendschöffengericht wertete es als strafmildernd, dass Benaissa ein Geständnis abgelegt und Reue bekundet hatte. Sie hatte in ihrem Schlusswort als Angeklagte am Mittwoch tiefes Bedauern über die Ansteckung des Exfreundes ausgedrückt.

Daneben habe aber auch ihre Bekanntheit eine gewisse Rolle gespielt, indem die Sängerin unter einem großen Druck gestanden habe, ihre Krankheit zu verheimlichen. Außerdem sei sie selbst durch den HI-Virus in ihrer Lebensqualität eingeschränkt, erklärte Wacker weiter. Auf das Strafmaß wirkte sich außerdem die Tatsache aus, dass der Künstlerberater eine gewisse Mitverantwortung trägt und selbst eine Ansteckung hätte verhüten können.

Gericht folgt dem Antrag des Staatsanwaltes
Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers eine Bewährungsstrafe gefordert, so dass das Urteil am Donnerstag nicht überraschend kam. Damit folgte das Gericht exakt dem Antrag des Staatsanwalts Peter Liesenfeld. Der Verteidiger hatte eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht verlangt und sich nicht auf ein Strafmaß festgelegt. Benaissas Anwalt Oliver Wallasch zeigt sich zufrieden mit dem Urteil. Es sei ein sehr fairer Prozess gewesen. Er gehe davon aus, dass keine Rechtsmittel eingelegt würden. Staatsanwalt Liesenfeld betont: "Ich glaube, der Prozess war ein notwendiger, wenn auch schwerer Weg für sie." Das Urteil sei Tat und Schuld angemessen.

Sachverständiger bestätigte Ansteckung
Der Sachverständige, welcher am Mittwoch vor Gericht aussagte, bestätigte, dass die Sängerin ihren Ex-Freund angesteckt hat. "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist festzustellen, dass Frau Benaissa die Quelle für die Infektion war", sagte der Gutachter Josef Eberle.

Benaissa: "Es tut mir von Herzen leid"
Benaissa selbst sagte am Ende des Prozesses: "Es tut mir von Herzen leid." Sie habe während des Prozesses gesehen, wie ihr Exfreund leide. "Ich wünsche, ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen", fügte die Angeklagte hinzu.

Sie habe ihre Infektion verschwiegen, weil sie Angst vor den Konsequenzen gehabt habe. Das sei feig gewesen, meinte Benaissa. "Fakt ist: Ich habe einen großen Fehler gemacht." Sie hatte gestanden, seit 1999 von ihrer HIV-Infektion gewusst und trotzdem ungeschützten Sex gehabt zu haben.

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(Bild: kmm)



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