Der Angeklagte (44) ist keiner von der zarten Sorte, zeigt sein Vorstrafenregister. Jetzt sitzt er wieder vor dem Richter im Salzburger Landesgericht. Einen Hund soll er misshandelt haben. Laut Anklage soll er das Tier an der Leine hochgezogen, auf den Asphalt gedonnert und es geschlagen haben. Was er aber bestreitet. Letztlich setzte es nicht rechtskräftig eine Geld- und Bewährungsstrafe.
Die mutmaßliche Tierquälerei soll sich am 12. März in Salzburg abgespielt haben. Da war der Salzburger (44) mit einem Husky unterwegs und soll den pelzigen Vierbeiner auf gröbste Art behandelt haben: Der Anklage nach zog er den Hund an der Leine hoch, drosch ihn auf den Boden und schlug auf das Tier ein.
Zeugen belasteten den Angeklagten
Das haben zwei Zeugen gesehen, die beim Prozess den massiv Vorbestraften belasteten. Der Angeklagte selbst leugnet die Tat. Was ihm aber der Richter nicht glaubt: Acht Monate auf Bewährung plus eine unbedingte Geldstrafe von 480 Euro, heißt das nicht rechtskräftige Urteil. Der Staatsanwalt will eine höhere Strafe und der 44-Jährige weiter einen Freispruch – Berufung folgt also.
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