Mord abgestritten

Ein Schlag ins Gesicht der Eltern von Lucile K.

Tirol
11.06.2020 12:30

„Traurig, dass Sie vor Luciles Eltern nicht zur Tat stehen können“, konnte der Vorsitzende Richter Norbert Hofer seinen Unmut über die eingelegte Berufung nicht zurückhalten. Trotz erdrückender Beweise stritt Catalin C. den Mord an der französischen Austauschstudentin Lucile K. nach dem Schuldspruch weiter vehement ab. Und auch Schmerzensgeld will der mutmaßliche Killer den Eltern nicht bezahlen.

DNA-Spuren des Angeklagten auf einer Jacke und sogar im Intimbereich der Opfer, eine Tatwaffe aus dem Lkw des Rumänen, ein Geständnis vor einem deutschen Psychiater und Handy- sowie Mautdaten, die die Anwesenheit des dreifachen Familienvaters an beiden Tatorten beweisen: Im Schwurgerichtssaal des Innsbrucker Landesgerichtes erwarteten am Dienstag wohl alle - ähnlich wie beim Prozess rund um die getötete Carolin G. (27) in Deutschland - ein Geständnis des 43-Jährigen.

Doch dieser sorgte für einen Paukenschlag! Catalin C. stritt nicht nur den Mord an Lucile K. ab, sondern widerrief auch sein Geständnis im Fall der deutschen Joggerin. Seine Verteidigerin führte indes sogar andere mögliche Täter ins Treffen - nämlich Luciles ehemalige beste Freundin und deren damaligen Freund. „Außerdem handelt es sich bei den Spuren nur um kleine DNA-Fragmente, die berechnet werden mussten“, betonte die Anwältin. „Das gefundene Merkmalmuster kann auf 158.000 Personen passen.“

Kopfschütteln bei Angehörigen
Die Verantwortung des Angeklagten war für Luciles Eltern und Freunde, die im Zuschauerraum den Prozess aufmerksam verfolgten, wohl ein Schlag ins Gesicht. Und als sie sich auch noch anhören mussten, welch liebevoller Vater Catalin C. doch wäre, konnten sie nur mehr den Kopf schütteln.

Volle Berufung
Nicht nur den Schuldspruch, sondern auch die insgesamt rund 28.000 Euro, die den Eltern als Trauerschmerzensgeld und für Begräbniskosten zugesprochen wurden, will der Rumäne anfechten. Ob die Eltern allerdings auch bei Rechtskraft jemals Geld sehen werden, ist trotz einem EU-weiten Vollstreckungstitel bestimmt zu bezweifeln.

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