Neues Fahrverbot

„Praktisch über Nacht wird meine Honda wertlos“

Tirol
07.06.2020 12:00

Das ab Mittwoch geltende Motorradfahrverbot im Tiroler Außerfern schneidet auch einheimischen Bikern die Verbindung zur Außenwelt ab. Ein Honda-Fahrer aus Elmen wollte deshalb sein Motorrad leiser machen lassen. Laut Behörde sei das machbar und erlaubt, für den Außerferner Biker war es aber ein Lauf im Hamsterrad.

Das Fahrverbot für sogenannte laute Motorräder (Nahfeldpegel über 95 dB) auf fünf Außerferner Straßen ist nicht nur in großen deutschen Motorradforen Thema, sondern auch in den kleinen Dörfern des Lechtales. Zum Beispiel in Elmen.

Dort wohnt Wolfgang Mages in wilder Ehe mit seiner 1000er Honda. Er hat ab Mittwoch ein Problem (die „Krone“ berichtete): Er kann seinen Wohnort nur über die Lechtaler Bundesstraße verlassen und ab 10. Juni wird dort das Fahren von „lauten Maschinen“ verboten sein.

„Plötzlich wertlos“
Das Problem? Im Zulassungsschein seines Motorrades ist der Nahfeldpegel mit 99 Dezibel (dB) eingetragen. „Das Standgeräusch meiner Honda ist über 95dB, die wird praktisch über Nacht wertlos“, beklagt der Krankenpfleger, der auch im Sommer damit in die Arbeit fährt.

TÜV hatte keine Lösung
In der Absicht, den Ruhepegel technisch legal nach unten zu verändern, begann nun ein Spießrutenlauf. Die relevante Stelle im Landhaus teilte ihm mit, dass es auch für Einheimische keine Ausnahme gibt, er solle sich zwecks Pegelreduktion an den TÜV wenden. Ein Telefonat mit dem TÜV-Süd Innsbruck sorgte nun auch beim Biker für erhöhten Ruhepuls: „Dort sagte man mir, dass der Nahfeldpegel eine nicht veränderbare Herstellerangabe ist.“

Die „Krone“ wandte sich ob dieser Diskrepanz an das Büro der zuständigen Landesrätin Ingrid Felipe in Innsbruck. Dort heißt es, dass es sehr wohl möglich sei, das Standgeräusch zu reduzieren und dies anschließend vom TÜV eintragen zu lassen.

Pegel senken geht nicht
Wolfgang Mages nahm nun den nächsten Anlauf gegen die „Enteignung“. Erster Schritt im zweiten Akt: erneutes Telefonat mit einem Sachverständigen des Landes. „Er hat selbst vorher beim TÜV gearbeitet und sagte, dass es sehr wohl möglich ist, den dB-Wert zu verändern“, erzählt Mages, „es müsste nur was gefunden werden, womit sich das Motorrad so verändern lässt, dass der Wert nach unten gebracht wird.“

Nächster Schritt: Kontaktaufnahme mit Generalvertretungen, Händlern und Werkstätten verschiedener Marken – mittlerweile tatkräftig unterstützt von einem zweiten Leidensgenossen. „Leider konnten die uns auch nicht weiterhelfen“, sagt der Lechtaler, „die Motorradindustrie hat für diese Situation nichts parat.“

Nur illegale Variante
Doch dann erfuhren die Biker doch eine „Lösung“: Einen Drossel-Satz, der für den Stufenführerschein ausgelegt ist, einbauen, dadurch weniger Leistung und niedrigere Drehzahl bei der Messung, dadurch weniger dB, diesen Wert vom TÜV in der Zulassung ändern lassen, nachher wieder ausbauen und weiterfahren. Leider illegal! Das sei ihm zu heiß, sagt Mages. Conclusio: Den Ruhepegel unter 95 dB zu bringen ist erlaubt, aber niemand ist technisch in der Lage dazu.

Protestfahrt im Dorf?
Für Wolfgang Mages ist seine Honda daher ab dem 11. Juni wertlos. „Vielleicht werde ich aus Protest am 10. Juni den ganzen Tag im Dorf herumfahren“, sagt er, „das wäre ja paradoxerweise erlaubt.“

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