169 Stunden Material

Abhöraffäre bei Grasser-Prozess

Politik
02.06.2020 16:55

Jetzt hat auch der Buwog-Prozess seine Abhöraffäre: Wie der Verteidiger von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser kritisierte, wurden 169 Stunden illegaler Bild- und Tonaufnahmen angefertigt. Und zwar von vertraulichen Anwaltsgespräche in Pausen und vor Verhandlungsbeginn.

Einen Paukenschlag setzte Grasser-Verteidiger Norbert Wess bei der Fortsetzung des Buwog-Prozesses, der seit Dezember 2017 läuft. 138 Tage lang wird bereits verhandelt, an denen nach Meinung des Anwaltes Illegales passiert ist.

Da die schriftlichen Protokolle sehr lange auf sich warten ließen, forderte er die Übermittlung von Bild- und Tonaufnahmen bei Gericht an, die zur Unterstützung der Schriftführer mitlaufen. Bei der Durchsicht stellte er fest, dass die Geräte auch vor Beginn und in Pausen nicht abgeschaltet werden. Mit dem Ergebnis, dass vertrauliche Gespräche zwischen Verteidigern und Mandanten ebenfalls auf diesen Tondokumenten zu finden sind. Insgesamt fand Wess 169 Stunden dieser Aufzeichnungen, teils seien auch Gespräche in zehn Metern Entfernung zu hören.

Aufzeichnungen für Protokolle notwendig
Anwalt Wess bat Strafrechtsprofessor Alois Birkelbauer um ein Gutachten. Der befand, dass die Aufnahmen rechtlich nicht gedeckt seien.

Richterin Marion Hohenecker wies den von der Grasser-Verteidigung gestellten Befangenheitsantrag ab. Gerichtssprecherin Christina Salzborn erklärte: „Zu Verhandlungsbeginn wird darauf hingewiesen, dass Bild- und Tonaufzeichnungen angefertigt würden. Auch Schilder an den Türen des Schwurgerichtssaales weisen darauf hin. Die Aufzeichnungen sind zur Gewährleistung eines genauen schriftlichen Protokolls notwendig.“ Als Zeugen vernommen wurden der frühere Finanzminister Hannes Androsch und Ex-ÖVP-Abgeordneter Werner Amon.

Peter Grotter, Kronen Zeitung/krone.at

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