„In einem Interview sagte Projektleiter Wolfgang Hafner, dass die IG-Erdkabel unterschriftswillige Grundbesitzer massiv unter Druck setze“, erklärt Franz Köck von der IG-Erdkabel. Deshalb wurde er aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, was er laut Köck aber nicht getan hat – darum jetzt die Klage. „Da geht es auch ums Prinzip“, so Köck.
Wie berichtet, sind auch gegen die Freileitungsgegner noch Verfahren beim Bezirksgericht Hallein anhängig. Dabei geht es um Besitzstörung und Unterlassung wegen der Proteste am Rengerberg in Bad Vigaun. „In den zivilrechtlichen Verfahren am Bezirksgericht Hallein liegt noch keine Entscheidung vor“, erklärt Gerichtssprecher Peter Egger.
Währenddessen macht sich an vielen Orten weiter Unmut breit. Zwar hat die APG die Arbeiten wegen der Corona-Krise eingestellt, „aber Aufträge an Subunternehmen vergeben. Und diese arbeiten ungehindert“, sagt der Freileitunsgegner.
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