Minder schwere Delikte

Corona: Haftaufschub für Straftäter bis April

Politik
27.03.2020 20:50

Straftätern, die wegen minder schwerer Verbrechen bereits verurteilt sind, aber noch nicht ihre Haft angetreten haben, wird wegen der Coronavirus-Pandemie ein einmonatiger Aufschub bis Ende April gewährt. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat eine entsprechende Verordnung erlassen.

„Da handelt es sich aber um Personen“, so Zadic im ORF, „die bereits jetzt auf freiem Fuß sind, deren Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind und die eigentlich auf den Bescheid warten, dass sie in die Justizanstalt gehen müssen.“

Damit soll in den österreichischen Strafanstalten Platz für Quarantäne-Zonen geschaffen werden. Alle neu ankommenden Häftlinge werden in den Gefängnissen seit Ende Februar 14 Tage lang getrennt untergebracht.

Schnell Maßnahmen ergriffen
„Wir haben schnell Maßnahmen ergriffen und ein Besuchsverbot in den Gefängnissen verhängt“, erklärte Zadic im krone.tv-Interview mit Katia Wagner. „Außerdem wurden die Frei- und Ausgänge der Häftlinge gestrichen“, so die Ministerin zu den neuen Maßnahmen. Neu hinzukommende Insassen würden vorerst in eine „Isolationsabteilung“ kommen.

Häftling un JA-Beamten infiziert
Am Mittwoch war der erste Fall einer Covid-19-Infektion eines Häftlings in Innsbruck bekannt geworden. In den Justizanstalten Garsten und Karlau sind Justizwachebeamtinnen infiziert.

Strafverfahren in Zeiten der Pandemie
Die Beschränkung sozialer Kontakte betrifft auch strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren. Fristen für Verfahren, Rechtsmittel etc. sind unterbrochen, auf die Eintreibung von Bußgeldern wird - wenn nötig - verzichtet, Haftverhandlungen finden per Video oder gar nicht statt, auch U-Haft-Besuche sind verboten.

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